Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Wenn Sie seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.

Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU?
Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU"

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
  • Sie müssen seit mindestens 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
  • Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
  • Altersvorsorge
  • Sie haben für mindestens 48 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR))
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
  • Keine Straftaten
  • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
  • Zeugnisse, Urkunden
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
  • Krankenversicherung
  • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
  • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
  • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
  • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch erfolgreichen Tests "Leben in Deutschland"  oder alternativ durch nachweislichen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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