Koordinierungsstelle inklusiver Projekte
Koordinationsstelle Inklusiver Projekte
Inklusion – Was wird darunter verstanden
„Alles für alle“, „alle dabei“, „Vielfalt“, „alles inklusive“, „Teilhabe“
In Artikel 3 der UN- Behindertenrechtskonvention wird der Grundsatz „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ beschrieben.
Die Forderung nach Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen Umfang teilzuhaben.
Koordinatorin Inklusiver Projekte
Ihre Ansprechpartnerin
Judith Peifer
Telefon: 06151 13 21 60
E- Mail: Judith.Peifer@darmstadt.de