Magistrat
Die Stadtregierung
Die Regierung einer Stadt heißt in Hessen Magistrat. Dieser setzt sich aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Als Verwaltungs- und "ausführendes Organ" trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung unterstützt, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht.
An der Spitze des Magistrats steht der Oberbürgermeister, der direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Seine Amtszeit beläuft sich wie die der hauptamtlichen Magistratsmitglieder auf sechs Jahre, die Amtszeit der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder beträgt fünf Jahre.