Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Privatbäume

Bäume - für eine liebenswerte Stadt

Bäume machen unsere Stadt liebenswert. Sie beleben, prägen und gliedern das Stadtbild durch ihre Gestalt, Farbe und Duft und verbessern unsere Lebensqualität. Bäume spenden Schatten, liefern Sauerstoff, binden Schadstoffe und sind Lebensraum und wichtige Nahrungsquelle für viele Tierarten und sichert so die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Aufgrund der hohen Bedeutung von Bäumen in unserer Stadt hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Schutz von Bäumen eine Satzung erlassen. Diese sichert den vorhandenen Baumbestand, regelt den Ablauf von notwendigen Fällungen und setzt entsprechende Ersatzpflanzungen fest. Durch diese Baumschutzsatzung verfügt das Umweltamt über finanzielle Mittel, die zweckgebunden für Baum-Neupflanzungen im Innenbereich des Stadtgebietes eingesetzt werden. Für Pflanzungen im Außenbereich wie z.B. den Eberstädter Streuobstwiesen nehmen Sie bitte unbedingt vorab Kontakt zum Umweltamt auf, da hier nur bestimmte Obstbäume gefördert werden.

Bitte verwenden Sie einheimische Arten geprüfter Herkunft.


Bis 500 Euro für jeden neu gepflanzten Baum!

Durch die Baumschutzsatzung verfügt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt über finanzielle Mittel, um zweckgebunden Bürger*innen sowie gemeinnützige Vereine bei Baumpflanzungen finanziell zu unterstützen. Zusätzlich stehen im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume" jährlich Mittel zur Verfügung. Ziel ist die Anpflanzung vieler Bäume mit hohem ökologischen Nutzen. Die maximale Fördersumme beträgt je Baum 500 Euro. Es werden bis zu 5 Bäume je Anttragstellende/ Grundstück gefördert. Hochstamm-Obstbäume werden generell bis 100 Euro bezuschusst. Fallen Materialien an, werden diese mit 30% gefördert, jedoch maximal 500 Euro insgesamt je neu gepflanztem Baum. Nicht gefördert werden :

  • potentiell invasive oder invasive Arten
  •  Topfpflanzen
  •  Exoten wie z.B.  Oliven
  •  nicht frostharte Bäume

Bitte setzen Sie sich bei geplanten Pflanzungen im Außenbereich wie z.B. den Eberstädter Streuobstwiesen unbedingt vorab mit dem Umweltamt in Verbindung, da hier besondere Kriterien gelten!

    Wenn Sie einen neuen Baum gepflanzt haben, beantragen Sie bei Interesse Ihren Zuschuss. Den Antrag finden Sie hier. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes bei der Auswahl des Standortes!

    Die gestellten Anträge müssen vollständig bis zum 31.12. eines Jahres vorliegen, um eine Auszahlung im Januar des Folgejahres zu gewährleisten. Die Auszahlungen für später gestellte Anträge erfolgen voraussichtlich ab Mai des Folgejahres.

     

     

    Empfehlungen zur Auswahl der Baumart

    Welchen Baum pflanze ich?

    Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten! Bei der Artenauswahl sind - unter anderem - folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    1. Der künftige Raumbedarf / die zu erwartende Größe

    Dabei sind sowohl Höhe als auch Breite zu bedenken, da Baumkronen eine ganz unterschiedliche Gestalt haben können. So kann die Pflanzung von zu groß werdenden Bäumen auf kleinen Grundstücken ein Problem darstellen, da später ein radikaler Rückschnitt erforderlich werden kann, der nicht nur teuer ist, sondern die Baumgestalt oder Baumgesundheit stört bzw. gefährdet.

    Daher sind in der Empfehlungsliste des Umweltamtes (s.u.) vor allem Bäume berücksichtigt, die meist maximal 20 m hoch werden. Deutlich größere Bäume sind für normale Hausgärten in der Regel ungeeignet - wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht sind diese aber sehr wertvoll.

    Einige, gewöhnlicher Weise mächtige Baumarten (z. B. Spitzahorn, Stieleiche, Winterlinde), sind aber auch in Sorten verfügbar, die unter 20 m bleiben. Auch von anderen Arten gibt es Sorten, die sich im Wuchs und anderen Eigenschaften unterscheiden und empfehlenswert sind.

    Einige Arten können strauchartig (am Boden verzweigt) oder baumartig wachsen, nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und für das Förderprogramm Baumpflanzungen „Wir zahlen Ihren Baum“, muss jedoch die Wuchsform „Baum“ gepflanzt werden (Hochstamm).

    2. Die Standortsansprüche

    Nicht jede Baumart eignet sich für jeden Standort. Die Lichtverhältnisse und der Boden sind wichtig, damit der Baum gesund und ohne aufwändige Pflege heranwachsen kann. Prüfen Sie bitte, ob die Bedingungen an der Stelle, die Sie für Ihren Baum vorgesehen haben, auch passend zur Baumart sind.

    Beim Boden sind die Bodenart (Sand – Lehm – Ton), der Säuregrad (sauer - neutral - kalkhaltig) und der Wasserhaushalt (trocken – frisch – feucht – nass) zu berücksichtigen. Die Empfehlungsliste des Umweltamtes (s.u.) ist der Übersichtlichkeit halber kurz gehalten. Hierzu bieten regionale Baumschulen jedoch auch umfängliche Beratung an.

    Auch das Klima stellt die Bäume vor große Herausforderungen. Mit dem Klimawandel sind künftig vermehrt längere trocken-heiße Perioden zu erwarten. In der Empfehlungsliste des Umweltamtes (s.u.) sind daher bevorzugt Baumarten aufgenommen, die dafür gut oder sehr gut geeignet sind.

    3. Bäume mit allergenem Potential

    Im innerstädtischen Bereich sollten Baumarten nicht gepflanzt werden, die ein hohes allergenes Potential für Menschen haben (wie bspw. Hasel, Erle, Birke), da diese vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Beschwerden verursachen.

    Wenn nur ein geringes allergenes Potential besteht, wurde in der Empfehlungsliste des Umweltamtes (s.u.) dennoch der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen.

    4. Keine invasiven exotische Arten

    Einige „exotische“ Arten können zu Problemen führen, weil sie sich häufig unkontrolliert ausbreiten und Probleme bereiten, vor allem, wenn sie außerhalb der Siedlungsfläche verwildern.

    Dies passiert bereits beispielsweise mit dem Götterbaum und Eschenahorn im Darmstädter Westwald. Eine Beeinträchtigung naturnaher Lebensräume (Ökosysteme) ist bei solchen Arten nicht auszuschließen.

    Folgende Arten sind als „invasiv“ oder „potenziell invasiv“ bekannt und sollten nicht gepflanzt werden:

    Eschenahorn, Götterbaum, Pennsylvanische Rot-Esche, Robinie, Roteiche, Schwarzkiefer, Amerikanische (Späte) Traubenkirsche, Weymouth-Kiefer, Essigbaum.

    5. Positive Wirkung auf die Artenvielfalt (Biodiversität)

    Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen, eine heimische Baumart zu wählen. Die Arten der Empfehlungsliste des Umweltamtes (s.u.) sind dabei auf das Gebiet Süddeutschlands bezogen. Diese Arten sind wertvoller für die heimische Tierwelt als gebietsfremde (exotische) Baumarten.

    Auf einer heimischen Eiche können über 250 verschiedene Insektenarten vorkommen -
    auf einem Ginkgo (China) sind es weniger als 10!

    Mehr Insekten bedeuten wiederum eine bessere Nahrungsgrundlage für die Vogelwelt. Und die heimische Vogelwelt hat sich auch direkt an unsere Baumarten angepasst: Während bspw. 48 verschiedene Vogelarten die Früchte der heimischen Vogelkirsche verzehren, nehmen nur 10 Vogelarten die der verwandten, aber nicht-heimischen Späten (Amerikanischen) Traubenkirsche an. Einige hochspezialisierte Tierarten sind sogar auf ganz bestimmte heimische Gehölze angewiesen, an die sie sich angepasst haben; sie können sich nicht kurzfristig auf andere Pflanzen umstellen.

    Mit der Wahl einer heimischen Baumart leisten Sie daher einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt („Biodiversität“). Da die Stadt Darmstadt die biologische Vielfalt fördern möchte, empfehlen wir auf dieser Liste die dafür besonders wertvollen Arten. Mit einem solchen Baum können Sie also Tiere Lebensraum und Nahrungsgrundlage bieten  – welche Tiere das sind, dazu finden Sie in der Tabelle einige Informationen. Manche der heimischen Gehölze bringen übrigens Früchte hervor, die auch für den Menschen zum Verzehr geeignet sind, das sogenannte „Wildobst“. Zum Beispiel kann aus den Früchten der Kornelkirsche eine sehr aromatische Marmelade hergestellt werden.

    Baumarten-Empfehlungen des Umweltamtes

    Hier erhalten sie die Baumarten-Empfehlungen des Umweltamtes der Wissenschaft Darmstadt als Präsentation zum Download (link)

    Die Liste ist in Überarbeitung. Bitte wenden Sie sich gerne direkt an das Umweltamt für eine Beratung.

    Bäume fällen?

    Die Baumschutzsatzung (PDF-Datei, Größe: 22,41 KB) schützt Laubbäume ab einem Baumumfang von 60 cm und Nadelbäume ab 90 cm Umfang - gemessen in 1m Höhe. Möchte man einen geschützten Baum fällen, ist ein Antrag beim Umweltamt stellen.

    Wichtige Mitteilung
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