Förderprogramm Photovoltaik
Solarpaket I von Bundestag und Bundesrat verabschiedet
Durch den Beschluss verändern sich die Rahmenbedingungen für Mini-PV-Anlagen (Balkonsolaranlagen). Für diese Anlagen mit Inbetriebsetzungsdatum ab dem 01.01.2024 entfällt der Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Für Haushalte mit geringem Einkommen werden über das Programm "Energiesparcheck" nun auch Mini-Photovoltaikanlagen erhöht gefördert. Für eine Anlage mit 400 W beträgt der Eigenanteil 75 € inklusive eventuell notwendiger Elektroinstallation.
Mehr Informationen finden Sie hier und über den Kontakt der Griesheim – Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V. (stromspar-check.de)
Mehr Photovoltaik, warum?
Eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben bedeutet aktiv die Umwelt zu schützen. Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört es, dass sie im Betrieb kein CO2 erzeugt. Die Installation einer Photovoltaikanlage spart zudem bares Geld. Die jährlichen Stromkosten sinken erheblich und die Einspeisevergütung sichert eine langfristige Rendite.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter vorantreiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Wissenschaftsstadt fördert die Anschaffung und Installation von Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und Mini- PV-Anlagen (auch bekannt als Balkonmodule oder Steckersolargeräte) im Stadtgebiet.
Welche Schritte sind erforderlich?
- Machen Sie sich mit den Fördervoraussetzungen vertraut.
- Informieren Sie sich im Solardachkataster Hessen, siehe www.energieland.hessen.de/solar-kataster, über die Eignung Ihres Daches.
- Lassen Sie sich von einem Solarfachbetrieb oder einer anderen fachkundigen Stelle beraten. Holen Sie Angebote ein und entscheiden sich für einen geeignen Anbieter.
- Lassen Sie die Anlage errichten und melden Sie diese bei der Bundesnetzagentur und ggf. Ihrem Netzbetreiber (z.B. e-netz Südhessen AG) an.
- Laden Sie den Förderantrag herunter und reichen Sie diesen mit allen notwendigen Unterlagen ein.
Das Förderprogramm Photovolatik ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage beträgt 200 Euro, bei einer maximalen Fördersumme von 6.000 Euro bei 30 kWp.
Für Mini-PV-Anlagen/Balkonmodule beträgt die Förderhöhe pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (200 W - 450 W Systemleistung) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Systemleistung), maximal jedoch 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.
Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.
Weitere Informationen?
Näheres zu den Fördergrundsätzen, zur Antragstellung und zur Umsetzung können Sie dem Informationsblatt zum Förderprogramm Photovoltaik entnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Eine digitale Einreichung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wir bitten Sie Ihre Unterlagen postalisch einzureichen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und Nießbrauch-Nutzende. Antragsberechtigt sind, die im Grundbuch bzw. Mietvertrag genannten Personen, wobei die geförderte Photovoltaikanlage auch in ihrem Eigentum stehen muss.
Für eine Förderung ist ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz notwendig. Inselanlagen können daher nicht gefördert werden.
Leasing- und Mietmodelle sind nur förderfähig, wenn die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit automatisch in das Eigentum der Antragstellenden übergeht.
Anlagen mit bis zu 450 W Systemleistung werden mit bis zu 200 EUR gefördert, Anlagen mit über 450 W mit bis zu 400 EUR, maximal jedoch 50% der Kosten.
Die maximale Förderanzahl gilt für alle natürlichen Personen in Ihrem Haushalt. Für Ihren Haushalt kann, unabhängig vom Standort, nur eine Aufdach-PV-Anlage und Mini-PV-Anlagen bis maximal 600 W gefördert werden.
Bitte setzten Sie sich vor der Anschaffung einer weiteren Anlage mit Ihrem Netzbetreiber (z.B. der e-netz Südhessen AG) in Verbindung. Ob Ihre weitere Anlage förderfähig ist, können Sie mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung prüfen.
Kontakt
Frau Bartenschlager, Heike
Frau Rösch, Tabea
Rund um's Förderprogramm
Für die Beratung zu den ersten Schritten auf dem Weg zur eigenen Solaranlage stehen intensiv geschulte Ehrenamtliche hier bereit. Die Bürgersolarberatung ist ein Projekt der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit heiner*energie und BUND Darmstadt.
weiterführende Informationen
Was ist bei der Planung einer Aufdach-Photovoltaikanlage wichtig?
Was ist bei der Planung einer Mini-PV-Anlage/ "Balkonmodul" wichtig? Welche Vorgaben der Netzbetreiber in Darmstadt machtSolardachkataster Hessen: Schnell und mit wenig Aufwand die Solarenergie-Potenziale der eigenen Dach- und Freiflächen entdecken.
Partner
Heiner*energie: Als ehrenamtliche Bürger*innen-Initiative unterstützt Heiner*energie beim Ausbau der regenerativen und klimaneutralen Stromerzeugung in Darmstadt.
Finanzierung
Über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" kann ein Kredit zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen aufgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.