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Denkmalschutz
Tag des offenen Denkmals
Kulturspuren auf dem Welterbe Mathildenhöhe
Hessischer Denkmalschutzpreis 2022
Die Sanierung der ehemaligen Stadtmauer wurde mit dem 2. Preis in der Kategorie "Öffentliches Bauen" ausgezeichnet
Sieben herausragende Maßnahmen der Hessischen Denkmalpflege wurden mit dem Hessischen Denkmalschutzpreis ausgezeichnet. Der 2. Preis (Öffentliches Bauen) ging an die ehemalige Stadtmauer in Darmstadt.
Restaurierungen 2021
Vier besondere Beispiele
Denkmalschutz und Denkmalpflege
„Es ist die Aufgabe (…) Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (…) zu schützen und zu erhalten.“ § 1 (1)
Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§13 Hessisches Denkmalschutzgesetz).
Grundlage ist das Hessische Denkmalschutzgesetz in der am 6.12.2016 novellierten Form. Das Gesetz definiert, was ein Kulturdenkmal ist, wie es geschützt und wie mit ihm umgegangen wird. Es regelt die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümer/innen.
Aufgabe der Denkmalschutzbehörde
Die Denkmalschutzbehörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, um Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Dabei trägt sie den berechtigten Interessen der Eigentümer/innen und Besitzer/innen Rechnung.
Die Denkmalschutzbehörde ist Anlaufstelle für Eigentümer/innen und Besitzer/innen, die Veränderungen an beziehungsweise in einem Kulturdenkmal sowie in dessen Umgebung planen oder das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden betreffen, die Teil einer Gesamtanlage sind.
Beispiele für genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Abriss und Entkernung
- Einbau und Anbau von Treppen oder Aufzügen
- neuer Putz und Neuanstrich
- Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
- Einbau von Schaufenstern und Werbeanlagen
- energetische Ertüchtigung
- sowie statische Eingriffe wie Dachgeschossausbau und Fachwerkreparatur
Auch Neubauten in der Umgebung des Denkmals sind genehmigungspflichtig. Das gilt nicht nur für Eingriffe, die das Denkmal negativ beeinflussen könnten, sondern auch für Baumaßnahmen, die dem Denkmal zuträglich sind.
Im Zweifel kontaktieren Sie die Denkmalschutzbehörde.
Es besteht die Pflicht, vor Beginn einer Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Es ist zu beachten, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein kann, obwohl das Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei ist. Das betrifft zum Beispiel Außenanstriche, Fenstererneuerung, Innensanierung oder (Teil)-Abbrüche. Verstöße gegen denkmalrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Formular, mit dem Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen können, erhalten Sie hier (pdf, 240 KB) .
Was ist ein Denkmal?
Im Hessischen Denkmalschutzgesetz wird zwischen Kulturdenkmalen, Gesamtanlagen und Bodendenkmalen unterschieden.
Ein Kulturdenkmal (§ 2 (1)) kann eine Sache, eine Sachgesamtheit oder ein Sachteil sein. Es muss aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen. Für die Ausweisung zum Denkmal ist einer der Gründe ausreichend.
Eine Gesamtanlage (§ 2 (3)) ist ein Straßen-, Platz- oder Ortsbild einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen. An der Erhaltung im Ganzen besteht aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal ist.
Bodendenkmale (§2 (2)) sind Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Bodendenkmäler werden nur veröffentlicht, wenn sie oberirdisch sichtbar sind (§11 (2)). Entdecken Sie ein Bodendenkmal, müssen Sie dieses unverzüglich der Denkmalfachbehörde und / oder der Denkmalschutzbehörde zu melden. Denkmalbehörden sind berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung mitzunehmen.
Denkmäler in Darmstadt
Die Darmstädter Denkmale sind in der Denkmaltopographie Darmstadt erfasst, beschrieben und veröffentlicht. Das Standardwerk erschien 1994. Das Buch ist inzwischen vergriffen, eine CD kann bei der Denkmalschutzbehörde erworben werden.
Alle Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessens eingetragen, in das grundsätzlich jede/r Einsicht erhalten kann zum Beispiel über DenkXweb
Die Darmstädter Denkmäler sind derzeit noch nicht online zugänglich.
Veröffentlichungen
Zu zahlreichen Darmstädter Denkmälern gibt es kostenfreie Informationsblätter zum downloaden und Veröffentlichungen, die Sie direkt beim Denkmalschutz erwerben können.
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Bevor Sie mit einer Baumaßnahme an Ihrem Denkmal beginnen, müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Erst nachdem die Maßnahme denkmalschutzrechtlich genehmigt ist, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Den Antrag für eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung finden Sie hier:
Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Welche Hilfen gibt es?
Sie erhalten bei der Denkmalschutzbehörde eine kostenlose Bauberatung für die Denkmalpflege. Außerdem können Kosten für Renovierung und Restaurierung über mehrere Jahre hinweg verteilt und abgesetzt werden. Die Informationen dazu erhalten Sie hier. Zusätzlich können je nach Haushaltslage bei denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten Zuschüsse von der Stadt Darmstadt und auch vom Land Hessen gewährt werden.
Denkmalbeirat
Am 27. Juli 2022 ist der neue Denkmalbeirat erstmals zusammengekommen. Mehr ...
UNESCO Welterbestätte Mathildenhöhe Darmstadt
Wissenswertes und Informatives über das Weltkulturerbe Mathildenhöhe finden Sie hier
Beim Welterbetag 2022 stand unter anderem auch der Ateliergarten im Fokus.
Tag des offenen Denkmals
2020 fand der Tag des offenen Denkmals das erste Mal ausschließlich online statt. Thema waren die beiden Spitzbunker auf der Knell. Sehen und hören Sie hier den Darmstädter Beitrag.
2021 war der Tag des offenen Denkmals dem Weltkulturerbe Mathildenhöhe gewidmet. Unter dem Motto "Sein und Schein" fanden Führungen in Haus Olbrich und Haus Deiters statt.
2022 gibt es am Tag des offenen Denkmals Kulturspuren auf dem Weltkulturerbe Mathildenhöhe zu entdecken.
Hessischer Denkmalschutzpreis
Seit 1986 vergibt das Hessische Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit Hessen Lotto jährlich den mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Denkmalschutzpreis und würdigt dabei vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege. Mehr Informationen
2020 ging ein Hessischer Denkmalschutzpreis an die Wohnanlage Rhönring - Spessartring. Nominiert war außerdem die vorbildlich sanierte Doppelvilla in der Hindenburgstraße. Beide Objekte sind in der Broschüre "Denkmalschutz in Darmstadt. Hessischer Denkmalschutzpreis 2020. Die 1920er Jahre in Darmstadt" ausführlich dokumentiert.
2021 erhielt der denkmalgeschützte Kiosk in der Moltkestraße den Ehrenamtspreis. Lesen Sie mehr.Zur Auszeichnung gratulierte auch Stadtrat Michael Kolmer
2022 wurde die ehemalige Stadtmauer in Darmstadt mit dem 2. Preis (Öffentliches Bauen) ausgezeichnet.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Abteilung 61.3
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
Telefon 06151 - 13 2937
denkmalschutz@ darmstadt. de
Denkmal?
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, können Sie beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege erfragen unter denkmalverzeichnis.wi@ lfd-hessen. de oder telefonisch unter 0611-6906161.
Genehmigung
Den Antrag auf eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung finden Sie hier
Broschüre zur Mathildenhöhe
Die Darmstädter Mathildenhöhe. Architektur im Aufbruch zur Moderne. Zwei Spaziergänge zu den Bauten der Jahrhundertwende. Heft 8 der Reihe Denkmalschutz in Darmstadt, erhältlich bei der Denkmalschutzbehörde. Weitere Veröffentlichungen