Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Denkmalschutz

Neue Broschüre
"Luftschutz in Darmstadt" Sechzehn Historische Orte

Denkmalschutzdezernent Kolmer: „Waren von der Vielzahl der noch vorhandenen Zeugnisse überrascht. In vielen Kellern und an vielen Orten gibt es Reste von Luftschutzeinrichtungen. Wichtig, dass der Denkmalschutz diese Spuren erkennt, dokumentiert und der Nachwelt erhält“

Mehr Informationen über die Broschüre "Luftschutz in Darmstadt" finden Sie hier
Zum Download der Broschüre

Ehrenamtspreis für den Ludwigs-Tempel

 

Für den ehrenamtlichen Wiederaufbau des vor fast 30 Jahren mutwillig zerstörten Tempels in der Albert-Schweitzer-Anlage erhalten der Verein Ehrenamt für Darmstadt e.V., der Verein Stadtbild Deutschland e.V. (Ortsverein Darmstadt) und der Rotary Club Darmstadt den Ehrenamtspreis des Hessischen Denkmalschutzpreises. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld in Höhe von 2.500 €, eine Bronzeplakette und eine Urkunde.

Mehr Informationen zum Ehrenamtspreis des Hessischen Denkmalschutzpreises
Mehr Informationen zum Ludwigs-Tempel

Insektensonate im Weltkulturerbe

Grundton D-Konzert: Pianist Andreas Hering zu Gast auf der Mathildenhöhe Darmstadt.

Zum Saisonauftakt der Benefizkonzertreihe „Grundton D“ von Deutschlandfunk und Deutscher Stiftung Denkmalschutz spielte Pianist Andreas Hering auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. Dabei erklang die zehnte Klaviersonate von Alexander Skrjabin, auch „Insektensonate“ genannt. Hören Sie hier

 

Ein Schild für den Löwenbrunnen

 

Ein Informationsschild am Löwenbrunnen an der Stadtkirche informiert über dessen Geschichte. Zum Inhalt des Schildes
Lesen Sie hier den Pressebericht.

Jahreskarten 2023

Vier außergewöhnliche Projekte aus dem vergangenen Jahr

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Foto
Die Projekte der Vorjahre finden Sie hier

Denk-mal an MS

Eine Aktion, die wir gerne unterstützt haben:

Orangefarbene Schals fanden Sie in der Aktionswoche

  • am Alice Denkmal am Wilhelminenplatz
  • am Ludwigsmonument auf dem Luisenplatz
  • am Goethedenkmal im Herrngarten
  • am Justus-Liebig Denkmal auf dem Luisenplatz
  • an der Berserker Skulptur auf dem Marktplatz
  • am Datterich-Brunnen vor der Stadtbibliothek
  • am Marktplatzbrunnen

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Mulitple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Hessen e. V.

Denkmalschutz und energetische Modernisierung

zum Download der Broschüre klicken Sie bitte auf das jeweilige Bild
Weitere Informationen finden Sie auch im  Ratgeberportal für Denkmalschutz und Energiesparen des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

„Es ist die Aufgabe (…) Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (…) zu schützen und zu erhalten.“ § 1 (1)

Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§13 Hessisches Denkmalschutzgesetz).

Grundlage ist das Hessische Denkmalschutzgesetz in der am 6.12.2016 novellierten Form. Das Gesetz definiert, was ein Kulturdenkmal ist, wie es geschützt und wie mit ihm umgegangen wird. Es regelt die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümer/innen.

 

Aufgabe der Denkmalschutzbehörde

Die Denkmalschutzbehörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, um Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Dabei trägt sie den berechtigten Interessen der Eigentümer/innen und Besitzer/innen Rechnung.

Die Denkmalschutzbehörde ist Anlaufstelle für Eigentümer/innen und Besitzer/innen, die Veränderungen an beziehungsweise in einem Kulturdenkmal sowie in dessen Umgebung planen oder das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden betreffen, die Teil einer Gesamtanlage sind.

Beispiele für genehmigungspflichtige Vorhaben sind:

  • Abriss und Entkernung
  • Einbau und Anbau von Treppen oder Aufzügen
  • neuer Putz und Neuanstrich
  • Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
  • Einbau von Schaufenstern und Werbeanlagen
  • energetische Ertüchtigung
  • sowie statische Eingriffe wie Dachgeschossausbau und Fachwerkreparatur

Auch Neubauten in der Umgebung des Denkmals sind genehmigungspflichtig. Das gilt nicht nur für Eingriffe, die das Denkmal negativ beeinflussen könnten, sondern auch für Baumaßnahmen, die dem Denkmal zuträglich sind.

Im Zweifel kontaktieren Sie die Denkmalschutzbehörde.

Es besteht die Pflicht, vor Beginn einer Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Es ist zu beachten, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein kann, obwohl das Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei ist. Das betrifft zum Beispiel Außenanstriche, Fenstererneuerung, Innensanierung oder (Teil)-Abbrüche. Verstöße gegen denkmalrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Formular, mit dem Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen können, erhalten Sie hier (pdf, 240 KB) .

Was ist ein Denkmal?

Im Hessischen Denkmalschutzgesetz wird zwischen Kulturdenkmalen, Gesamtanlagen und Bodendenkmalen unterschieden.
 
Ein Kulturdenkmal (§ 2 (1)) kann eine Sache, eine Sachgesamtheit oder ein Sachteil sein. Es muss aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen. Für die Ausweisung zum Denkmal ist einer der Gründe ausreichend.

Eine Gesamtanlage (§ 2 (3)) ist ein Straßen-, Platz- oder Ortsbild einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen. An der Erhaltung im Ganzen besteht aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal ist.

Bodendenkmale (§2 (2)) sind Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Bodendenkmäler werden nur veröffentlicht, wenn sie oberirdisch sichtbar sind (§11 (2)).  Entdecken Sie ein Bodendenkmal, müssen Sie dieses unverzüglich der Denkmalfachbehörde und / oder der Denkmalschutzbehörde zu melden. Denkmalbehörden sind berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung mitzunehmen.

Denkmäler in Darmstadt

Die Darmstädter Denkmale sind in der Denkmaltopographie Darmstadt erfasst, beschrieben und veröffentlicht. Das Standardwerk erschien 1994. Das Buch ist inzwischen vergriffen, eine CD kann bei der Denkmalschutzbehörde erworben werden.

Alle Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessens eingetragen, in das grundsätzlich jede/r Einsicht erhalten kann zum Beispiel über DenkXweb

 

Veröffentlichungen

Zu zahlreichen Darmstädter Denkmälern gibt es kostenfreie Informationsblätter zum downloaden und Veröffentlichungen, die Sie direkt beim Denkmalschutz erwerben können.

 

 

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Bevor Sie mit einer Baumaßnahme an Ihrem Denkmal beginnen, müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Erst nachdem die Maßnahme denkmalschutzrechtlich genehmigt ist, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Den Antrag für eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung finden Sie hier:
Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Akteneinsicht

Es besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse Einblick in die Akten der Denkmalschutzbehörde zu erhalten. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bitten wir Sie, den  Antrag auf Akteneinsicht auszufüllen.

Welche Hilfen gibt es?

Sie erhalten bei der Denkmalschutzbehörde eine kostenlose Bauberatung für die Denkmalpflege. Außerdem können Kosten für Renovierung und Restaurierung über mehrere Jahre hinweg verteilt und abgesetzt werden. Informationen dazu erhalten Sie beim  Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Zusätzlich können je nach Haushaltslage bei denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten Zuschüsse von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und auch vom Land Hessen gewährt werden.

Denkmalbeirat

Am 27. Juli 2022 kam der neue Denkmalbeirat ist seiner derzeitigen Besetzung erstmals zusammen.  Mehr dazu  ...

UNESCO Welterbestätte Mathildenhöhe Darmstadt

Wissenswertes und Informatives über das Weltkulturerbe Mathildenhöhe finden Sie  hier

 

Tag des offenen Denkmals

  • 2024  war eingebunden in die Gedenkveranstaltungen zum 80. Jahrestag der Darmstädter Brandnacht vom 11.9.1944. Führungen gab es im Spitzbunker auf der Knell, im Brauereikeller unter er Dieburger Straße, im Atombunker unter dem Karolinenplatz. Es hätte auch eine Führung durch die Bunkeranlage vor dem Ostbahnhof gegeben, wenn nicht Fledermäuse dort ihr Winterquartier bezogen hätten. 
  • 2023 waren unter dem Motto Talent Momumentder Ludwigshöhturm und der Spanische Turm zu besichtigen. Zudem gab es Führungen im Großen Haus Glückert.  
  • 2022 gab es am Tag des offenen Denkmals Kulturspuren auf dem Weltkulturerbe Mathildenhöhe zu entdecken. Auf dem Programm standen Führung durch die Baustelle im Großen Haus Glückert und durch den versteckt liegenden Ateliergarten.
  • 2021 war der Tag des offenen Denkmals dem Weltkulturerbe Mathildenhöhe gewidmet. Unter dem Motto "Sein und Schein" fanden Führungen in Haus Olbrich und Haus Deiters statt.
  • 2020 fand der Tag des offenen Denkmals das erste Mal ausschließlich online statt. Thema waren die beiden Spitzbunker auf der Knell. Sehen und hören Sie hier den Darmstädter Beitrag.

Klicken Sie auf die markierten Jahreszahlen, um mehr Informationen zum jeweiligen Programm zu erhalten.

Hessischer Denkmalschutzpreis

Seit 1986 vergibt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Zusammenarbeit mit Hessen Lotto jährlich den mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Denkmalschutzpreis und würdigt dabei vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung 61.3
Denkmalschutz und Denkmalpflege

Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt

Telefon 06151 - 13 2937
denkmalschutz@1sp4mdarmstadt.abde
Ansprechpartner*innen

Das Sekretariat der Denkmalschutzbehörde erreichen Sie

  • Mo, Mi, Fr:  7:30 - 11:00 Uhr
  • Di und Do:   8:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen oder eine Mail schreiben.

Denkmal?

Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, erfahren Sie unter DenkXweb.
Die Information erhalten Sie auch beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege unter denkmalverzeichnis.wi@1sp4mlfd-hessen.abde oder telefonisch unter 0611-6906161.

Denkmalschutz-
rechtliche Genehmigung

Bevor Sie mit einer Baumaßnahme an Ihrem Denkmal beginnen, müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Erst nachdem die Maßnahme denkmalschutzrechtlich genehmigt ist, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Akteneinsicht

Es besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse Einblick in die Akten der Denkmalschutzbehörde zu erhalten. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bitten wir Sie, den  Antrag auf Akteneinsicht auszufüllen.

Denkmal Archiv Darmstadt

Das Denkmalarchiv ist ein Arbeitsarchiv, das allgemein zu Forschungszwecken genutzt werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Wichtige Mitteilung
×