Kindertagespflege
Kindertagespflege - Eine familiennahe und individuelle Betreuungsform

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und familienähnliche Betreuungsform. Aufgrund der individuellen Betreuung und Förderung durch eine feste Bezugsperson ist sie für Kinder unter drei Jahren besonders attraktiv.
Pluspunkte der Kindertagespflege auf einen Blick:
- Kleine Gruppen
- Feste Bezugsperson
- Familiäre Betreuungssituation
- Flexible Zeiten
- Individuelle Förderung
Die häufigste Form ist die häusliche Kindertagespflege, die durch eine einzelne Kindertagespflegeperson in deren Haushalt ausgeübt wird. Darüber hinaus ist Kindertagespflege in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern möglich. Es werden maximal fünf Kinder von einer festen Bezugsperson in einer kleinen Gruppe betreut und individuell gefördert.
Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesstätte dar. Die Kindertagespflegepersonen erhalten je Betreuungsstunde und betreutem Kind eine Geldleistung vom Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Für die Betreuung von Tageskindern erhebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei den Erziehungsberechtigten einen monatlichen Kostenbeitrag, dessen Höhe den Entgelten in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht. Informationen zu der Höhe der Beträge finden Sie in Kindertagespflegesatzung.
Kindertagespflegepersonen in Darmstadt sind selbständig und verfügen über eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Sie verfügen über eine Grundqualifikation und sind verpflichtet, an jährlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die persönliche Eignung der Kindertagespflegepersonen wird von den Mitarbeiterinnen der Fachaufsicht und Beratung der Abteilung Kinderbetreuung festgestellt. Gleichzeitig findet auch eine Überprüfung und Eignungsfeststellung der Räumlichkeiten durch die Mitarbeiterinnen statt. Die Kindertagespflegepersonen werden in ihrer Tätigkeit und der Weiterentwicklung ihrer fachlichen Kompetenzen begleitet und unterstützt.
Verlässliche Vertretung auch im Krankheitsfall
Vertretungsstützpunkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Was tun, wenn die Kindertagespflegeperson / Tagesmutter oder der Tagesvater kurzfristig ausfällt? Um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können, sind Sie als Familie auf eine verlässliche Betreuung angewiesen. Für Eltern / Personensorgeberechtigte stellt sich dann die Frage nach einer geeigneten Betreuungsalternative. Unterstützung bietet hier nun künftig ein Vertretungsstützpunkt. Den Eltern / Personensorgeberechtigten entstehen durch die Inanspruchnahme der Vertretung keine zusätzlichen Kosten. Diese werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen.
Das Jugendamt hat als öffentlicher Jugendhilfeträger den gesetzlichen Auftrag, für krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen eine alternative Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.
Die mit dem Stützpunkt kooperierenden Kindertagespflegepersonen schließen einen Kooperationsvertrag über ihre Zusammenarbeit ab. Die Betreuung im Krankheitsfall findet in der Regel im Stützpunkt statt, kann aber auch im häuslichen Kontext der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater stattfinden.
Tageseltern Tageskinder Vermittlung
Die Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) übernimmt seit 1994 im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Beratung, Vermittlung, Begleitung und ergänzende Qualifizierung von Kindertagespflegeverhältnissen (Tagesmutter/Tagesvater/Kinderfrau) im U3 Bereich. Träger der TTV ist der Hausfrauenbund Darmstadt e.V. als freier Träger der Jugendhilfe.
Mittermayerweg 60, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151-9512512.
Email: service@ tageselternvermittlung. de
Auskunft erteilt: Frau Pöschl oder Frau Langer
Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.
Ansprechpersonen
Fachberatung und -aufsicht Kindertagespflege
Email: kindertagespflege@ darmstadt. de
Frau Breiter, Tel.: 06151 134087
Frau Mair, Tel.: 06151 134084
Frau Pacholek, Tel.: 06151 133272
Informationen zu einem Betreuungsplatz
Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsportal Darmstadt
Email: kinderbetreuung@ darmstadt. de
Entgelte
Kostenbeitrag bei Tagespflegepersonen 2020-2025
Antrag auf Freistellung/Kostenermäßigung der Kosten für die Tagespflege eines Kindes
Satzung
über die Betreuung von Tageskindern
Laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
Grundlagen der Fachlichen Empfehlungen
Informationen
über die Kindertagespflege - die familiennahe Alternative - Ein Leitfaden für Eltern