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Städtebauliche Fördergebiete
Die hier genannten Projekte dienen der Erhaltung, Verbesserung und Umgestaltung schon vorhandener Bausubstanz innerhalb der Stadt sowie der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit städtebaulichen Mißständen. Dabei werden insbesondere auch die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt.
Die rechtliche Grundlage bildet das „Besondere Städtebaurecht“ im Baugesetzbuch (BauGB). In gesonderten Abschnitten finden sich dort Regelungen für Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen in Städtebaulichen Sanierungsgebieten, in den Fördergebieten 'Sozialer Zusammenhalt' (im BauGB: Soziale Stadt) sowie in den Fördergebieten 'Wachstum und Nachhaltige Erneuerung' (im BauGB: Stadtumbau).
Stadtteilsanierung
Stadtviertel im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“
(ehemals „Soziale Stadt“)
Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“
(ehemals Stadtumbau in Hessen)
Abgeschlossene Gebiete
- Martinsviertel
(Sanierungsgebiet, 1972 - 2016) - Arheilgen
(Sanierungsgebiet, 1987 - 2015) - Eberstadt-Süd
('Soziale Stadt', Programmzeitraum: 1999 - 2013)
Link zur
Städtebauförderung des Bundes
Informationen zu Sanierungsgebieten
Antrag auf Sanierungsgenehmigung
(mit Formularen zum Download)