Bundesteilhabegesetz
"So läuft's in Darmstadt"
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Der Gesetzgeber möchte damit bessere Teilhabemöglichkeiten für die Menschen erreichen.
Ab dem 01.01.2020 gibt es neue Regeln für die Leistungsgewährung in Darmstadt.
Über die Änderungen und die neuen Zuständigkeiten haben das Amt für Soziales und Prävention, das Jugendamt, der Eigenbetrieb der Darmstädter Werkstätten und der Landeswohlfahrtsverband in einer Informationsveranstaltung am 24.09.2019 informiert.
In diesem Flyer sind noch einmal alle Ansprechpartner/innen benannt.