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Nachtflugbeschränkung

Nachtflugverbot/ Nachtflugbeschränkung

Zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main wurde in den Jahren 1998 bis 2000 ein sogenanntes Mediationsverfahren durchgeführt. Ergebnis war, dass der Flughafen ausgebaut wird, zur Entlastung der Bevölkerung aber auch ein Nachtflugverbot in der Mediationsnacht von 23.00 bis 05.00 Uhr eingeführt werden soll.

Mit Planklarstellungsbescheid vom 29.05.2012 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung (HMWEVL) den bis dato geltenden Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens u.a. wie folgt geändert bzw. konkretisiert:

Am Frankfurter Flughafen gilt eine grundsätzliche Nachtflugbeschränkung in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr


Davon ausgenommen sind die Nachtrandstunden von 22:00 bis 23:00 Uhr und von  05:00 bis 06:00 Uhr.


In diesen Nachtrandstunden sind (bezogen auf das Kalenderjahr) weiterhin  durchschnittlich 133 planmäßige Flugbewegungen pro Nacht zulässig.


In der restlichen Nacht (Mediationsnacht) von 23:00 bis 05:00 Uhr dürfen keine Flugzeuge mehr starten oder landen, ausgenommen:

  • Landungen verspätet/verfrüht ankommender Luftfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen (Lärmzertifizierung)
  • Funk- und Radarmessungen zwischen 22:00 und 06:00 unter bestimmten Voraussetzungen (Lärmzertifizierung)
  • Propellerflugzeuge < 9.000 kg zwischen 22:00 und 06:00 unter bestimmten Voraussetzungen (erhöhte Schallschutzanforderungen)
  • Verspätete Starts sind unter bestimmten Voraussetzungen (Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Luftverkehrsgesellschaften, besondere Härte) nur mit Erlaubnis der örtlichen Luftaufsicht zulässig , ausgenommen in der Zeit 00:00 bis 05:00 Uhr
  • Metereologische oder aus technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen erforderliche  Ausweich-Anflüge, medizinische Hilfsflüge, Katastropheneinsatz, Evakuierungsflüge, Flüge im besonderen öffentlichen Interesse.

Für Darmstadt relevant sind ist hier besonders die Zeit von 23.00 bis 00.00 Uhr. Hier kann es besonders im Sommer bei Gewitterlagen und im Winter bei erhöhten Enteisungsbedarf der Flugzeuge zu witterungsbedingten Ausnahmegenehmigungen kommen. Dies resultiert dann in Starts auch nach 23.00 Uhr. Da zudem in diese Zeit oftmals auch schwere Interkontinental-Flugzeuge starten, kann dies zu einer ensprechend erhöhten Lärmbelastung führen.

Das HMWEVL bietet auf seiner Internet-Seite eine Übersicht über die per Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an:
Übersicht über verspätete Starts und Landungen

 

Wichtige Mitteilung
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