Lärmkartierung
Bedeutung Umgebungslärm
Belästigende oder gesundheitsschädigende Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Aufgabe der so genannten strategischen Lärmkarten ist es also, die unterschiedlichen Quellen und Wirkungen der Lärmbelastung zu erfassen, zu bewerten und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu untersuchen.
Stufe 1- Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.06.2007
- Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 16.500 KFZ/Tag)
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (ca. 165 Züge/Tag)
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr (ca. 140 Flüge/Tag)
- Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 18.07.2008
Stufe 2 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.02.2012
- Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
- Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 18.07.2013
Stufe 3 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.06.2017
- Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
- Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis Mai 2020
Stufe 4 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum bis zum 30. Juni 2022
- Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
- Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 2024
Lärmkarten
Lärmkarten bilden die Grundlage von Lärmaktionsplänen (§ 47c BImSchG). Lärmprobleme und negative Auswirkungen des Lärms werden durch die Erfassung von Lärmquellen und Lärmbelastungen in den Lärmkarten sichtbar. Die Lärmarten
- Straßenlärm,
- Schienenlärm,
- Fluglärm und
- Industrie- und Gewerbelärm
werden separart erarbeitet. Grundlage der Lärmindizes sind der Nacht-Lärmindex (Lnight) und der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) mit einem Zuschlag von 5 dB(A) für den Abend (18.00 - 22.00 Uhr) und von 10 dB(A) für die Nacht (22.00 - 06.00 Uhr). Für die Lärmkartierung 2017 werden auch Pegel unterhalb der genannten Schwellen erfasst. Die Berechnungsergebnisse können im Lärmviewer Hessen eingesehen werden.
Die Lärmkartierung nach EU-Richtlinie (LDEN; Lnight) wird vom Land Hessen veröffentlicht und ist für die Beurteilung in der Bauleitplanung nicht zu verwenden. In der Bauleitplanung ist die Lärmkartierung nach RLS90 maßgebend. Die Ergebnisse der Lärmkartierung, die wir zur Zeit veröffentlichen sind ausschließlich die Berechnungen nach RLS90. Diese Darstellung der Lärmkartierung finden Sie hier.
Richtlinien für Lärmemittenten
Straßenverkehr
(16. BImSchV, Richtlinien für dem Lärmschutz an Straßen)
Schienenverkehr
(16. BImSchV, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwagen)
Gewerbe- und Industrieanlagen
(VDI 2714, VDI 2720, TA-Lärm)
Sportanlagen
(18. BImSchV, VDI 2714, VDI 2720)
Lärmbelastung
Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung der §§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die bisherige Vorschrift des BImSchG betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm neu gefasst.
Autobahn und Schnellstraßen, Güterzüge und S-Bahnen, Flugzeuge rund um Frankfurt - Hessen ist mobil, aber Verkehr verursacht Lärm.
Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung stellen die Grundlage für die anschließende Lärmaktionsplanung dar. Die wesentlichen Vorgaben hierzu sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und in der 34. BImSchV verankert.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist für die landesweite Kartierung des Umgebungslärms gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Diese Aufgabe beinhaltet die Lärmkartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und die Lärmkartierung der wesentlichen Lärmquellen innerhalb von Ballungsräumen sowie die Lärmkartierung des Großflughafens Frankfurt am Main.Methodisch werden dabei zur Ermittlung der Lärmpegel Rechenverfahren verwendet und keine Messungen durchgeführt um die europaweit verleichbare Ergebnisse zu erhalten.
Die Kommunen sind verpflichtet, Lärmkarten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erstellen, die das nach altem Recht verbindliche Lärmkataster ersetzen
Nach § 47 e Abs. 3 BImSchG ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten für die Schienenwege der Eisenbahn.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, entsprechend dem EU-Recht, Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern.
In § 47 b BImSchG werden die Begriffsbestimmungen des Gesetzes definiert.
Lärmsanierung
Lärmsanierung ist die Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Verkehrswegen, ohne dass am Verkehrsweg eine erhebliche bauliche Veränderung – wie der Bau einer weiteren Fahrspur – erfolgt ist. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel des Landes, des Bundes oder der Kommune.
Kontakt
Vermessungsamt
Telefon: (06151) 13-2622
Fax: (06151) 13-2630
Umweltamt
E-Mail: umweltamt@. de darmstadt