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Corona in Darmstadt
Verlängerung der Corona-Schutzverordnung
„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:
- Maskenpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
- in Arztpraxen
- Testpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Schulen
Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen wie eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr sowie Abstands- und Hygienekonzepte ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags. Als Hotspots gelten Gebiete, in denen sich eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.
Weitere aktuelle Informationen und Links
Corona-Infektion am Arbeitsplatz: Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Quarantäne und Isolation: Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Leitindikatoren zur Bestimmung des Pandemiegeschehens:
1) Hospitalisierungsinzidenz
2) Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
Weitere Indikatoren zur Bestimmung des Pandemiegeschehens
Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Normalbetten
Impfstatus von COVID-19-Patient*innen in Intensivbehandlung
Aktuelle COVID-19-Impfquote in Hessen
Informationen rund um das Coronavirus

Aktuelle und fachlich gesicherte Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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