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Gebührenübersicht

Der nachfolgenden Übersicht können Sie die gemäß der Gebührenordnung zu veranschlagenden Gebühren der jeweiligen Amtshandlungen der Ausländerbehörde entnehmen: 

 

Nutzung des Self-Service-Terminals9,00 Euro
  
Verlängerung des Schengen-Visums (C-Visum) bis zu 90 Tage 
        - für Minderjährige15,00 Euro
        - für Erwachsene  30,00 Euro
        - für Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutschergebührenfrei
Verlängerung des Schengen-Visums (C-Visum) über 90 Tage 
        - für Minderjährige30,00 Euro
        - für Erwachsene  60,00 Euro
        - für Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutschergebührenfrei
  
Befristete Aufenthaltstitel 
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  93,00 Euro
  
Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
      - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
      - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
 
 
22,80 Euro
37,00 Euro
 
Freizügigkeitsberechtigte und deren Angehörige 
Hinweis: Die nachfolgenden Gebühren gelten auch für einen erforderlich werdenden Übertrag. 
Ausstellung einer Aufenthaltskarte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 Euro
Ausstellung einer Aufenthaltskarte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr37,00 Euro
 Daueraufenthaltskarte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 Euro
 Daueraufenthaltskarte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr37,00 Euro
  
Aufenthaltsdokument‐GB  
antragstellende Personen ab 24 Jahren   37,00 Euro 
antragstellende Personen unter 24 Jahren22,80 Euro
Keine Gebühr bei Besitz einer bisherigen Daueraufenthaltskarte 
  
Niederlassungserlaubnis 
Erteilung der Niederlassungserlaubnis113,00 Euro
Ablehnung des Antrags56,50 Euro
 
Erteilung der Niederlassungserlaubnis für
anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

gebührenfrei

Erteilung des Daueraufenthalt-EU

109,00 Euro
Ablehnung des Antrags54,50 Euro
  
Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
       - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
       - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags
       - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
       - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags
 
 
22,80 Euro
11,40 Euro
37,00 Euro
18,50 Euro
 
  
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge 
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. 
        - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr70,00 Euro
        - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr38,00 Euro
   
Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer 
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Neuausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird. 
        - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr100,00 Euro
        - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr97,00 Euro
        - für subsidiäre Schutzberechtigte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr60,00 Euro
        - für subsidiäre Schutzberechtigte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr38,00 Euro
   
Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose 
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Neuausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird. 
        - ab dem vollendeten 24. Lebensjahr70,00 Euro
        - bis zum vollendeten 24. Lebensjahr38,00 Euro
   
Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage 
        - für Minderjährige25,00 Euro
        - für Erwachsene50,00 Euro
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLGgebührenfrei
  
Übertrag der Niederlassungserlaubnis und Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer bzw. Flüchtlinge 
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Erwachsene67,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Minderjährige33,50 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte
          Flüchtlinge, Resettlement-Flüchtlinge, Personen mit einem
          Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 AufenthG oder subsidiär
          Schutzberechtigte mit Nationalpass



gebührenfrei
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von subsidiär
          Schutzberechtigten und Verlängerung des Reiseausweises
          für Ausländer bis zum 24. Lebensjahr


38,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von subsidiär
          Schutzberechtigten und Verlängerung des Reiseausweises
          für Ausländer ab dem 25. Lebensjahr


60,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Flüchtlingen
          und Verlängerung des Reiseausweises für Flüchtlinge
          bis zum 24. Lebensjahr


38,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Flüchtlingen
          und Verlängerung des Reiseausweises für Flüchtlinge
          ab dem 25. Lebensjahr


60,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Staatenlosen und
          Verlängerung des Reiseausweises für Staatenlose bis zum
          24. Lebensjahr


38,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Staatenlosen und
          Verlängerung des Reiseausweises für Staatenlose ab dem
          25. Lebensjahr


60,00 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von türkischen
          Staatsangehörigen bis zum 24. Lebensjahr

22,80 Euro
        - Übertrag der Niederlassungserlaubnis von türkischen
          Staatsangehörigen ab dem 24. Lebensjahr

37,00 Euro
  

 


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