Gebührenübersicht
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die gemäß der Gebührenordnung zu veranschlagenden Gebühren der jeweiligen Amtshandlungen der Ausländerbehörde entnehmen:
Nutzung des Self-Service-Terminals | 9,00 Euro | ||||||||
Verlängerung des Schengen-Visums (C-Visum) bis zu 90 Tage | |||||||||
- für Minderjährige | 15,00 Euro | ||||||||
- für Erwachsene | 30,00 Euro | ||||||||
- für Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher | gebührenfrei | ||||||||
Verlängerung des Schengen-Visums (C-Visum) über 90 Tage | |||||||||
- für Minderjährige | 30,00 Euro | ||||||||
- für Erwachsene | 60,00 Euro | ||||||||
- für Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher | gebührenfrei | ||||||||
Befristete Aufenthaltstitel | |||||||||
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro | ||||||||
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro | ||||||||
Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
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Freizügigkeitsberechtigte und deren Angehörige | |||||||||
Hinweis: Die nachfolgenden Gebühren gelten auch für einen erforderlich werdenden Übertrag. | |||||||||
Ausstellung einer Aufenthaltskarte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 22,80 Euro | ||||||||
Ausstellung einer Aufenthaltskarte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 37,00 Euro | ||||||||
Daueraufenthaltskarte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 22,80 Euro | ||||||||
Daueraufenthaltskarte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 37,00 Euro | ||||||||
Aufenthaltsdokument‐GB | |||||||||
antragstellende Personen ab 24 Jahren | 37,00 Euro | ||||||||
antragstellende Personen unter 24 Jahren | 22,80 Euro | ||||||||
Keine Gebühr bei Besitz einer bisherigen Daueraufenthaltskarte | |||||||||
Niederlassungserlaubnis | |||||||||
Erteilung der Niederlassungserlaubnis | 113,00 Euro | ||||||||
Ablehnung des Antrags | 56,50 Euro | ||||||||
Erteilung der Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge | gebührenfrei | ||||||||
Erteilung des Daueraufenthalt-EU | 109,00 Euro | ||||||||
Ablehnung des Antrags | 54,50 Euro | ||||||||
Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
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Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge | |||||||||
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. | |||||||||
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 70,00 Euro | ||||||||
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer | |||||||||
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Neuausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird. | |||||||||
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 100,00 Euro | ||||||||
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 97,00 Euro | ||||||||
- für subsidiäre Schutzberechtigte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 60,00 Euro | ||||||||
- für subsidiäre Schutzberechtigte bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose | |||||||||
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Neuausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird. | |||||||||
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 70,00 Euro | ||||||||
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage | |||||||||
- für Minderjährige | 25,00 Euro | ||||||||
- für Erwachsene | 50,00 Euro | ||||||||
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG | gebührenfrei | ||||||||
Übertrag der Niederlassungserlaubnis und Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer bzw. Flüchtlinge | |||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Erwachsene | 67,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Minderjährige | 33,50 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte Flüchtlinge, Resettlement-Flüchtlinge, Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 AufenthG oder subsidiär Schutzberechtigte mit Nationalpass | gebührenfrei | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von subsidiär Schutzberechtigten und Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer bis zum 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von subsidiär Schutzberechtigten und Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer ab dem 25. Lebensjahr | 60,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Flüchtlingen und Verlängerung des Reiseausweises für Flüchtlinge bis zum 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Flüchtlingen und Verlängerung des Reiseausweises für Flüchtlinge ab dem 25. Lebensjahr | 60,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Staatenlosen und Verlängerung des Reiseausweises für Staatenlose bis zum 24. Lebensjahr | 38,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von Staatenlosen und Verlängerung des Reiseausweises für Staatenlose ab dem 25. Lebensjahr | 60,00 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von türkischen Staatsangehörigen bis zum 24. Lebensjahr | 22,80 Euro | ||||||||
- Übertrag der Niederlassungserlaubnis von türkischen Staatsangehörigen ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 Euro | ||||||||