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Wildschaden

In der Land- und Forstwirtschaft bezeichnet man Schäden, die durch Wild verursacht wurden, als Wildschäden.

Auf landwirtschaftlichen Flächen in Darmstadt entstehen diese meist durch Schwarzwild (Wildschweine). Während der Aussaat werden die landwirtschaftlichen Flächen von den Wildschweinen aufgesucht um sich von dem Saatgut zu ernähren. Später werden auch die (reifen) Feldfrüchte gefressen. 

Auch auf Wiesenflächen können erhebliche Schäden entstehen. Dies ist vor allem im Herbst und Winter der Fall, wenn die Wildschweine bei der Nahrungssuche den Boden nach Würmern, Engerlingen, Pilzen, Schnecken, Mäusen und auch essbaren Wurzeln durchsuchen. 

Im Gegensatz dazu sind Schäden im Wald meist durch Rehwild verursacht. Grund sind Verbiss und Fegen (Reiben). Meist sind hiervon junge Pflanzen betroffen.

 

Schadensersatzpflicht und Wildschadenschätzung

Die Schadensersatzpflicht bei einem entstandenen Wildschaden ist in § 29 Bundesjagdgesetz geregelt: "Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen." In der Regel ist die Schadenersatzpflicht jedoch durch den Jagdpachtvertrag auf den Jagdpächter übertragen.

Nach § 34 Bundesjagdgesetz sowie § 34 Hessisches Jagdgesetz erlischt der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden "wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahre, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen."

Laut Hessischem Jagdgesetz § 34 ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Grünflächenamt - "kommunale Meldestelle" für Wildschäden auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt. Wildschäden sind hier schriftlich anzumelden (PDF, Antrag auf Wildschadensabschätzung). Nach Anmeldung erfolgt ein Ortstermin mit allen Beteiligten zwecks Schadensfeststellung. Ziel ist die gütliche Einigung, kann diese zwischen Geschädigtem und Jagdpächter nicht erzielt werden, wird ein amtlich bestellter Wildschadensschätzer dazugerufen. 

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