Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Entgelt und Datenschutz

Rechtliche Grundlagen

Für die gewöhnliche Vorlage von Archivalien im Lesesaal und Archivrecherchen wird kein Entgelt erhoben. Für besondere Formen der Benutzung des Stadtarchivs (u.a. Kopien und Scans)sind dagegen Entgelte zu entrichten, die in der Benutzungsordnung des Stadtarchivs festgelegt sind. Eine Benutzung des Archivgutes des Stadtarchivs Darmstadt erfolgt darüber hinaus im Rahmen der Archivsatzung der Stadt. Es gilt außerdem das Hessische Archivgesetz, welches als bereichsspezifisches Datenschutzgesetz gilt.

Sowohl die Entgeltordnung, als auch die Benutzungsordnung und die aktuelle Archivsatzung finden Sie zusammen mit einem Link zum Hessischen Archivgesetz hier: https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/stadtarchiv/extras/downloads.

In Ausnahmefällen können Schutzfristen auch verkürzt werden. Dafür ist ein Antrag auf Schutzfristenverkürzung zu stellen. Handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem ein öffentliches Interesse besteht, dann kann dem Antrag stattgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse Auflagen erteilt werden.

Bei der weiteren Verwendung der Ergebnisse der Recherche im Stadtarchiv sind von Ihnen die schutzwürdigen Belange Dritter, die auch in Akten, die keiner Schutzfrist mehr unterliegen, genannt sein können, zu wahren.

Fotos

Die Werke unserer Foto- und Grafiksammlung unterliegen ebenfalls den gesetzlichen Schutzfristen. Darüber hinaus gilt für sie das Urheberrecht. Eine Verwendung richtet sich also nach diesen gesetzlichen Regelungen und nach den Vorgaben der Benutzungsordnung des Stadtarchivs. Es kann demzufolge auch eine Einsichtnahme oder eine weitere Verwendung z.B. von fotografischem Material über die Einsichtnahme hinaus aus rechtlichen Gründen verweigert werden.

Schutzfristen

Um schutzwürdige Belange der Stadt und in Archivgut genannter Personen gerecht zu werden, unterliegt Archivgut im Stadtarchiv bestimmten Schutzfristen. Sie richten sich nach dem Hessischen Archivgesetz. Geschütztes Archivgut kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nach Antragstellung eingesehen werden.

Bildrechte

Die Bildwerke auf den Seiten des Stadtarchivs Darmstadt sind lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz, sofern nicht anders angegeben. Sie können die Materialien vervielfältigen und verändern, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen. Eine Veröffentlichung muss mit Nennung des Stadtarchivs Darmstadt und unter gleichen Lizenzbedingungen erfolgen.

Bitte beachten: Die von uns als Scans oder Kopien auf Anfragen hin ausgegebenen Bildwerke stehen nicht unter dieser Lizenz.

Wichtige Mitteilung
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