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Flugspuren und Lärmbeschwerden

Wo kann ich mich über laute Überflüge beschweren?

Sie nehmen verstärktes Flugaufkommen fest?
Sie haben den Verdacht, dass ein Flugzeug sehr tief fliegt?
Ein besonders lautes Flugereignis fällt Ihnen auf?

Alle Fluglärmbeschwerden werden bei der Fraport AG geprüft. Falls die gemessenen Pegel auf eine Flugwegabweichung und somit auf vermeidbaren Fluglärm hinweisen, werden die Flugdaten und gemessenen Pegel zur weiteren Prüfung an die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) am Frankfurter Flughafen weitergeleitet.
Die gemeldeten Flüge werden von der Fluglärmschutzbeauftragten auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf geprüft. Die Untersuchung erfolgt mittels des Flugspurenaufzeichnungssystems der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH.
Falls eine Abweichung im Flugverlauf durch diese Untersuchungen bestätigt wird, werden allen Beschwerdeführern die Prüfergebnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen umgehend mitgeteilt.
Um das Bewusstsein für lärmminderndes Fliegen bei den Piloten zu schärfen, können Maßnahmen bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergriffen werden. Die Maßnahmen sind davon abhängig, ob das Flugzeug den zulässigen Korridor verlassen hat oder die Flugwegabweichung noch innerhalb des zulässigen Korridors geblieben ist.

Darüberhinaus können Sie ihre Beschwerde auch an die Deutsche Flugsicherung oder an den Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt richten.
Von dort aus werden nach einer Vorprüfung offenkundige Verstöße mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) geklärt und u.U. an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Ahndung gemeldet.

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Mögliche Abweichungen von Flugrouten

Die Flugrouten am Frankfurter Flughafen sind als sogenannte "minimal-noise-Routen" festgelegt und definiert worden, welche als Idealrouten möglichst genau beflogen werden sollen.


Technische Toleranzen, flugzeugtypische Unterschiede und meterologische Einflüsse können zu signifikannten Abweichungen von Sollkursen führen, welche von de Deutschen Flugsicherung genehmigt werden müssen. 

Diese vordergründig als "anscheinendes Flug-Fehlverhalten" auffällig werdenden Abweichungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen und können folgende Routen betreffen:


Flugroute
 
 Lage Betriebsrichtung  anscheinendes Flug-Fehlverhalten 
KNG (kurz)zw. Wixhausen und Arheilgen West / OstDirektüberflüge Wixhausen
Direktüberflüge Arheilgen
Verstöße gegen Höhenreglement
KNG (lang)westlich Darmstadt und
südlich Eberstadt nach Osten abknickend
 West / OstDirektüberflüge DA-Innenstadt
Direktüberflüge Eberstadt
07-S (kurz)westlich Darmstadt und
südlich Eberstadt nach Osten abknickend
 OstDirektüberflüge DA-Innenstadt
Direktüberflüge Eberstadt
07-S (lang)östlich Darmstadt und
südlich Eberstadt nach Westen abknickend
 OstDirektüberflüge DA-Innenstadt
Direktüberflüge Eberstadt


Bei Indizien zu vermutlichen Routenverstößen oder groben Routenabweichungen können Büergerinnen und Bürger unter Angabe genauerer Zeitdaten Beschwerden beim Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt (siehe Kontakt oben rechts) einreichen.
Nach einer Vorprüfung werden offensichtliche Verstöße an das dafür zuständige Hessische Wirtschaftsministerium zur Nachkontrolle und eventuellen Ahndung weitergeleitet.
Da aber mit jeder Flugroute ein relativ breiter (zulässig befliegbarer) Flugkorridor verbunden ist, gibt es jedoch erfahrungsgemäß in 90 - 95 % aller vermutlichen Verstöße eine zulässige Flugfreigabe durch die DFS.

Monitoring von Flugbewegungen/ Flugspuren

Wenn Ihnen ungewöhnliche Flugbewegungen aufgefallen sind, können Sie diese mit verschiedenen online angebotenen Werkzeugen auf ihren Verlauf und die Flughöhe hin prüfen:

Inspect Noise Assess Announce (INAA) des des Umwelt- und Nachbarschaftshauses

Mit dieser Anwendung können unter anderem vergangene Flugbewegungen, die entsprechenden Lärmwerte von Messstellen und eine Prognose der Betriebsrichtung dargestellt werden.
Die Daten werden hier mit einer Verzögerung von zwei Stunden dargestellt, umfangreiche Vergangenheitsdaten sind abrufbar.

STANLY_Track der Deutschen Flugsicherung

Hier ist es möglich mit Radar-Daten die vergangenen Flugbewegungen der letzten 14 Tage nachzuvollziehen und auch nach ihrer Höhe auszuwerten. Hierbei ist auch eine Unterscheidung zwischen Starts und Landungen möglich.

Flightradar 24

Hierbei handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, in der kostenfreien Variante ist es aber möglich "live" und ohne Verzögerung aktuelle Flugbewegungen nachzuvollziehen

Weitere Informationsmöglichkeiten und Monitoringtools finden Sie in dieser Übersicht der Fluglärmkommission.

Beschwerdemöglichkeiten

Fraport AG 
Servicestelle Nachbarschaftsanfragen 
RAV-AU/NA 
60547 Frankfurt am Main
0800 / 2345679 (kostenlos)
E-Mail

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Tel: 06103 / 7070
E-Mail

Wichtige Mitteilung
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