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Europäische Gleichstellungscharta

2. Gleichstellungsaktionsplan - Schwerpunkt Gewaltschutz

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "Istanbul-Konvention" ist am 1. Februar 2018 in der Bundesrepublik in Kraft getreten und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Vorgaben dieses völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrags umzusetzen. Darum wurde im 2. Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan der Schwerpunkt auf das Thema "Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt" gelegt.

Umsetzung der "Istanbul-Konvention"

In dem bundesweit beachteten „Darmstädter Modell“ hat das Frauenbüro als Fachstelle zum Thema „Häusliche Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ an Frauen und Mädchen die Vorgaben des völkerrechtlichen Vertrages für die Umsetzung auf kommunaler Ebene heruntergebrochen.

In diesem Prozess wurden gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des "Netzwerk Gewaltschutz" 14 Maßnahmen entwickelt, die in den 2. Gleichstellungsaktionsplan eingemündet sind. (Einstimmminger Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Mai 2023).

2. Gleichstellungsaktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Vorstellung des  2. Gleichstellungsaktionsplans im Rahmen der Veranstaltung zum Internationalen Frauentag 2023

Das Frauenbüro hat am Internationalen Frauentag zum Austausch über den 2. Gleichstellungsaktionsplan eingeladen. Bürgermeisterin Barbara Akdeniz und Frauenbeauftragte Edda Feess haben den Frauentag mit einer strategischen Einordnung des Gleichstellungsaktionsplans als Politikinstrument zur Verbesserung der Gleichberechtigung eröffnet und den Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der konkreten Maßnahmenvorschläge erläutert.

Im Anschluss haben interessierte Bürgerinnen und Engagierte mit Fachkräften aus dem Netzwerk Gewaltschutz in drei Arbeitsgruppen rege über die 14 Maßnahmenvorschläge diskutiert. Fachkräfte konnten bei der Vorstellung der Maßnahmen über wichtige Angebote im Hilfesystem aufklären. Bürgerinnen haben in den Arbeitsgruppen wertvolle Anregungen für den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Informationen über das lokale Hilfesystem eingebracht.

Der 2. Gleichstellungsaktionsplan soll noch im Sommer 2023 den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
(Stand: 8. März 2023)

Maßnahmen: Schutz und Prävention für Frauen

  • Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt, Teil I: Schutzwohnung
  • Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt, Teil II: Neubau des Frauenhauses
  • Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Akutversorgung nach Vergewaltigung
  • Schulung von Sprachmittlerinnen für traumasensible Begleitung von zugewanderten Frauen
  • Schutz von Frauen, die von Gewalt auf der Straße betroffen sind
  • Instrumente gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz | Stadtverwaltung Darmstadt

Maßnahmen: Kinderschutz – Schutz für Mädchen und Jungen

  • Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum
  • Kinder- und Jugendschutz im Sport – Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme von Präventionsangeboten in der Schule
  • Häusliche und sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung – Niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem trotz eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten

Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitsstruktur

  • Anpassung der lokalen Netzwerkstrukturen nach Maßgaben der Istanbul-Konvention
  • Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Bereitstellung mehrsprachiger Informationsmaterialien über das Hilfesystem- und Opferrechte
  • Kampagnen zur Bewusstseinsbildung über patriarchale Gewalt

 

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1. Gleichstellungsaktionsplan - Schwerpunkt Erwerbsleben

Die insgesamt 30 Artikel der Charta wurden in Darmstadt in fünf Handlungsbereiche gegliedert:

1.   Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben

2.   Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen

3.   Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt

4.   Abbau von Geschlechterstereotypen

5.   Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen

In Darmstadt liegt der Schwerpunkt im 1.Aktionsplan auf dem Handlungsfeld „Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“. Die existenzsichernde Erwerbsarbeit von Frauen ist der Dreh- und Angelpunkt, um frei und selbstbestimmt leben zu können. Noch immer sind die Chancen zwischen Frauen und Männern hier ungleich verteilt: beim Einkommen, bei Karriere und Aufstieg, bei Berufswahl und Wiedereinstieg, bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter. Allein erziehend zu sein oder einen Migrationshintergrund zu haben ist ein großes Teilhabe-Hemmnis am Ersten Arbeitsmarkt.

Der Erste Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan wurde am 19.12.2017 von den Stadtverordneten beschlossen.

Gleichstellungsaktionsplan 2018 - 2020

 


 

Die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" in Darmstadt

 

Ziel der  Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist es, flächendeckend in Europa die gleichen Handlungsansätze der Gleichstellungspolitik einzusetzen und damit der Gleichstellungspolitik eine stärkere Schubkraft und Akzeptanz zu sichern.

Diesem Ziel haben sich bisher schon zahlreiche europäische Städte und Kommunen angeschlossen, darunter u.a. Frankfurt a. M. sowie unsere Partnerstädte Graz und Bursa. Darmstadt war die 40. Stadt in Deutschland, die die Charta unterzeichnet hat!

Die Charta legt als Grundsätze und zugleich Ziele die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Beseitigung von Geschlechtsstereotypen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokalregierungen sowie Aktionspläne und Programme als notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen fest. Dabei stellt die Charta ein strukturiertes Instrument dar, welches alle gleichstellungspolitischen Bereiche durchdringt und jederzeit Transparenz herstellt.

 

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Unterzeichnung der Charta in Darmstadt am 29.5.2015

Wichtige Mitteilung
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