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Naturschutzbeirat

Foto: Roland Tichai

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Der Naturschutzbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium. Er unterstützt und berät die Wissenschaftsstadt Darmstadt in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Naturschutzbeirat unterstützt und berät
- bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen,
- bei der Landschaftsplanung,
- bei Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften, bei denen die Untere Naturschutzbehörde (UNB) mitwirkt,
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Planungen nach §§ 10 und 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften, an denen die UNB mitwirkt,
- bei Vorgängen, die Schutzgegenstände gemäß §§ 22 - 30 BNatSchG betreffen (Naturschutz- u. Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale etc.),
- bei Vorbereitung der Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff BNatSchG,
- bei der beabsichtigten Gewährung von Zuschüssen aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe zu Vorhaben Dritter sowie der beabsichtigten Verwendung dieser Mittel für geplante Maßnahmen der UNB,
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Dritten geplant und aus sonstigen Mitteln finanziert werden sollen.
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind nicht öffentlich.
Mitglieder
Die Mitglieder des Naturschutzbeirats, dessen Amtszeit fünf Jahre beträgt, werden vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berufen. Sie müssen nicht nur ortskundig, sondern auch sachkundig sein. „Sachkunde“ verlangt nach der hessischen „Verordnung über die Naturschutzbeiräte“ …“besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen“.
Um dies sicherzustellen wird mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder auf Vorschlag der anerkannten Naturschutzverbände berufen. Die Anerkennung als Naturschutzverband wird auf Grundlage des § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz ausgesprochen. Die Verbände müssen u. a. „im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern“.
Laut § 22 HAGBNatSchG sollen die Naturschutzbeiräte höchstens zwölf Mitglieder haben. Im aktuellen Naturschutzbeirat der Stadt Darmstadt sind Vertreter folgender anerkannter Vereinigungen vertreten: Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V., Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND), Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), Landesjagdverband Hessen e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Verband Hessischer Fischer e.V.
Geschäftsstelle des Naturschutzbeirates
Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde
Öffnungszeiten
Wochentag | ||
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Montag bis Freitag; | Termine nach Vereinbarung |
Stellungnahmen
- Pressemitteilung Waldbericht (März 2021)
- Pressemitteilung Waldbericht Karte ( März 2021)
- BP 8.4.4 Kastanienallee (Juni 2020)
- BP A43 Frankfurter Landstraße (Januar 2020)
- BP 0 32 Mathildenhöhe Ost (Januar 2020)
- BP O32-Mathildenhöhe Ost (August 2019)
- BP S 25.1 Lincoln Siedlung (Mai 2019)
- Verwendung von Streusalz (März 2019)
- BP N.8.4.4 Kastanienallee (Januar 2019)
- BP O32-Mathildenhöhe Nordost (Oktober 2018)
- BP O31-Mathildenhöhe Nordwest (Juni 2018)
- BP W54-Verlegerviertel (Juni 2018)
- BP W61-Nördlicher Haardtring / Berliner Allee (Juni 2018)
- BP E 56 Heidelberger Landstraße 233/Lagerstraße 13 (März 2018)
- BP A23-Frankfurter Landstraße 169-177 (ALDI-Markt Arheilgen) (Januar 2018)
- BPlan W60 Berliner Allee/Haardtring (Januar 2018)
- BPlan W 6.4 ö Ingelheimer Garten (April 2017)
- FNP 7.1 Kelley-Baracks / Nathan-Hale-Depot (Juli 2016)
- BPlan W60 Berliner-Allee - Haardtring (Juni 2016)
- BPlan N 18.1 Kasinostraße /Liebigstraße/
Pallaswiesenstraße (Juni 2016) - FNP 6.1 Feuerwehr Arheilgen (März 2016)
Weitere Stellungnahmen finden Sie hier
Biodiversität für Darmstadt
Hier finden Sie unser Maßnahmenpaket für „25 SCHRITTE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT IN DARMSTADT“