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Schutzgebiete

Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Natur- und Kulturgüter der Erde.

Folgende nationale Schutzgebietskategorien werden jeweils im vierten Abschnitt des Bundes- und des Hessischen Naturschutzgesetzes unterschieden:

  • Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmäler
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Nationalparke, Nationale Naturmonumente
  • Naturparke
  • Biosphärenreservate

Das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" umfasst:

  • FFH-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU
  • Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie der EU

In Deutschland wurde auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) in Verbindung mit EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 (Richtlinie (79/409/EWG) ein Schutzgebietsnetz mit dem Namen "NATURA 2000" aufgebaut.

Es handelt sich dabei um ein EU-weites, länderübergreifendes, zusammenhängendes Netz ausgewählter Schutzgebiete. Ziel dieser Schutzbemühungen ist nicht nur der Schutz und die Sicherung ausgewählter Arten und Lebensräume. Übergeordnet soll durch die Umsetzung dieser Richtlinie die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch eine den Schutzgütern angemessene nachhaltige Nutzung der Flächen durch den Menschen in Europa gewährleistet werden.

Schutzgebiete in Darmstadt:

Bei Landschaftsschutzgebieten steht in der Regel im Gegensatz zu Naturschutzgebieten - in denen seltene Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume geschützt werden - die Erhaltung einer Kulturlandschaft in ihren vielfältigen Funktionen für den Menschen im Mittelpunkt. Vor allem folgende drei Zielsetzungen werden mit der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach dem Gesetz verfolgt:  

  • die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes,
  • die Erhaltung der Landschaft wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Insofern enthalten die Schutzverordnungen überwiegend Genehmigungsvorbehalte und keine strengen Verbote. Ein Genehmigungsvorbehalt bedeutet, dass für ein Vorhaben eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt wird, wenn die Maßnahme mit den Schutzzielen vereinbar ist.

Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ hat eine Größe von 7.121,5 ha.

Im Gemarkungsbereich der Stadt Darmstadt gibt es derzeit 13 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 823 ha.
Neun dieser Naturschutzgebiete wurden als "Natur 2000"-Gebiete eingestuft.

Die Lage der Naturschutzgebiete zeigt sehr deutlich, dass sich der Ausweisungsschwerpunkt im Darmstädter Osten befindet. Der hohe Anteil der ausgewiesenen Naturschutzgebiete in diesem Teil dokumentiert, dass sich auf Grund der naturräumlichen Ausstattung und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten ein außergewöhnliches Vorkommen wertvoller und schützenswerter Biotopstrukturen mit entsprechendem Artenspektrum herausbilden konnte.

 Naturschutzgebiete in Darmstadt

Bessunger Kiesgrube11,20 ha
Brömster bei Darmstadt Eberstadt9,60 ha
Darmbachaue von Darmstadt66,90 ha
Düne am Ulvenberg von Darmstadt-Eberstadt FLYER8,89 ha
Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt71,10 ha
Griesheimer Düne und Eichenwäldchen48,00 ha
Hegbachaue bei Messel (Teilbereich)228,36 ha
Großer und Kleiner Bruch von Rossdorf (Teilbereich)43,38 ha
Kleewoog von Gräfenhausen (Teilbereich)20,89 ha
Lerchenberg und Kernesbellen von Darmstadt-Eberstadt17,11 ha
Mörsbacher Grund von Darmstadt-Arheilgen66,56 ha
Scheftheimer Wiesen bei Darmstadt165,10 ha
Silzwiesen von Darmstadt-Arheilgen FLYER66,00 ha
 823,09 ha

Natura 2000 ist das zusammen-hängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die 1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie
(F = Fauna, Tierwelt,
F = Flora, Pflanzenwelt,
H = Habitat, Lebensraum).

Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutz-richtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.

Die für die Stadt Darmstadt bereits gemeldeten FFH-Gebiete sind als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt. Sie zeichnen sich insbesondere durch wertvolle Buchenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, wassergeprägte Laubwälder, Magerrasen und magere Flachland-Mähwiesen aus.

Seid 2001 erfolgt eine systematische und sehr differenzierte Grundlagenerfassung nach einheitlichen Kriterien, um u.a. die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen und so genannte Bewirtschaftungs-(Management-)Pläne erstellen zu können.

FFH-Gebiete dürfen sich nach den EU-Vorgaben nicht verschlechtern. Insofern wurde das Instrument der FFH-Verträglichkeitsprüfung in die Naturschutzgesetzgebung integriert. Dieses Instrument kommt zum Tragen, wenn durch Pläne oder Projekte FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können.

Die in der Stadt Darmstadt vorhandenen "Natura 2000"-Gebiete :

"Natura 2000" – Gebiete 
  
Griesheimer Düne mit Eichenwäldchen (6117-301)43,00 ha
Düne am Ulvenberg von Darmstadt-Eberstadt (6117-302)7,00 ha
Lerchenberg und Kernesbellen (6117-303)16,00 ha
Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt (6117-304)68,00 ha
Weißer Berg bei Darmstadt und Pfungstadt (6117-306)91,00 ha
Pfungstädter Düne (6117-307)10,00 ha
Streuobstwiesen von Darmstadt-Eberstadt (6117-308)42,00 ha
Beckertanne von Darmstadt (6117-309)69,00 ha
Griesheimer Sand (6117-401)317,00 ha
Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt (6117-403)342,00 ha
Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue (6118-304)318,00 ha
  

Das Regierungspräsidium weist zum Schutz von Trinkwassergewinnungsanlagen und Heilquellen Schutzgebiete aus. Nähere Informationen

Eine Übersicht über die Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete finden Sie hier

Natura 2000 ist das zusammen-hängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die 1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie
(F = Fauna, Tierwelt,
F = Flora, Pflanzenwelt,
H = Habitat, Lebensraum).

Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutz-richtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.

Die für die Stadt Darmstadt bereits gemeldeten FFH-Gebiete sind als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt. Sie zeichnen sich insbesondere durch wertvolle Buchenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, wassergeprägte Laubwälder, Magerrasen und magere Flachland-Mähwiesen aus.

Seid 2001 erfolgt eine systematische und sehr differenzierte Grundlagenerfassung nach einheitlichen Kriterien, um u.a. die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen und so genannte Bewirtschaftungs-(Management-)Pläne erstellen zu können.

FFH-Gebiete dürfen sich nach den EU-Vorgaben nicht verschlechtern. Insofern wurde das Instrument der FFH-Verträglichkeitsprüfung in die Naturschutzgesetzgebung integriert. Dieses Instrument kommt zum Tragen, wenn durch Pläne oder Projekte FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können.

Die in der Stadt Darmstadt vorhandenen "Natura 2000"-Gebiete :

"Natura 2000" – Gebiete 
  
Griesheimer Düne mit Eichenwäldchen (6117-301)43,00 ha
Düne am Ulvenberg von Darmstadt-Eberstadt (6117-302)7,00 ha
Lerchenberg und Kernesbellen (6117-303)16,00 ha
Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt (6117-304)68,00 ha
Weißer Berg bei Darmstadt und Pfungstadt (6117-306)91,00 ha
Pfungstädter Düne (6117-307)10,00 ha
Streuobstwiesen von Darmstadt-Eberstadt (6117-308)42,00 ha
Beckertanne von Darmstadt (6117-309)69,00 ha
Griesheimer Sand (6117-401)317,00 ha
Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt (6117-403)342,00 ha
Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue (6118-304)318,00 ha
  

Naturdenkmale

Naturdenkmale werden ausgewiesen, um ihre Schönheit, Seltenheit oder Einzigartigkeit zu bewahren. Aber auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen werden sie unter Schutz gestellt.

Naturdenkmale dürfen nicht zerstört oder gar entfernt werden. Das PDF Naturdenkmäler in Darmstadt (Größe: 32, MB) informiert über alle Naturdenkmäler, die unter Schutz stehen.

KONTAKT

Herr Jutzler, Norbert

Telefon: 0615113-3281 Fax: 0615113-3287 E-Mail: umweltamt@darmstadt.de

Frau Lübbe, Karin

Telefon: 0615113-3283 Fax: 0615113-3287 E-Mail: umweltamt@darmstadt.de
Wichtige Mitteilung
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