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Lärm und Licht

Lärm und Lärmminderung

Lärm ist unerwünschter Schall (Geräusch). Jeder Mensch empfindet Lärm unterschiedlich. Geräusche werden vor allem dann als Lärm bewertet, wenn sie als vermeidbar oder nicht sinnvoll erlebt werden. „Lärm“ hat daher eine subjektive Komponente.

Ca. 1/3 der Bevölkerung fühlt sich durch Lärm belästigt, daher gehört Lärm zu den häufig genannten Umweltproblemen.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Union ein Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 in nationales Recht umgesetzt. Hiermit sind die §§ 47 a-f in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingefügt worden.

Für die Lärmminderungsplanung stehen im wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und

  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Lärmaktionsplanung

Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen/Tag aufzustellen.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt mit Ausnahme der Haupteisenbahnstrecken des Bundes, für die seit 01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig ist. 

Die Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. In Hessen befindet sich die Lärmaktionsplanung zur Zeit in der 3.ten Runde.

Dabei besteht für die  Öffentlichkeit in einem zweistufigen Verfahren die Möglichkeit sich aktiv zu beteiligen: Eingaben können während der Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt online, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Finden aktuell Beteiligungsverfahren statt, so sind sie auf dieser Seite zu finden (link).

Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten vom Verkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen.

Viele Maßnahmen, die dem Lärmschutz dienen, dienen auch der Luftreinhaltung wie z.B.  Straßensanierungen, Maßnahmen zur Erreichung einer Verkehrsverflüssigung, Beibehaltung bzw. Verschärfung der LKW-Fahrverbote, Weiterentwicklungen des Radwegenetzes, stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung, Installation von Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet insbesondere an Schwerpunkten,  Optimierungen des ÖPNV, Prüfungen der Realisierbarkeit von Straßenbahntrassen in den Ost- und Westkreis sowie die Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe.

Die Aufzählung der Maßnahmen zeigt, dass das Ziel der Minderung von Lärm nicht kurzfristig erreichbar ist. Erhebliche investive Maßnahmen sind erforderlich, die auch in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage schwierig umzusetzen sind.

Schall

Schwingende Luftteilchen erzeugen Luftdruckschwankungen, die im menschlichen Gehör
in einem Frequenzbereich zwischen 16 Hertz und etwa 20.000 Hertz als Schall wahrgenommen werden. Zwischen 3.000 und 4.000 Hertz ist unser Ohr am sensitivsten.

Je kürzer die Wellenlänge ist, desto häufiger schwingt sie auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Zeitraum hin und her. Die Zahl derartiger Schwingungen pro Sekunde wird Frequenz genannt. Die Maßeinheit für Frequenz ist Hertz (Hz), 1.000 Hz = 1 KHz (Kilohertz).

Der Schalldruck  ist die durch ein Geräusch hervorgegangene Abweichung des Luftdrucks, der als physikalisch messbarer Wert sehr klein ist. Daher wird bei Angabe der Stärke des Schalls der Schalldruck eines Tones mit dem Druck eines gerade noch wahrnehmbaren Tones bei 1 KHz verglichen.

Für Schädigungen des Ohres ist der mit dem Schall auf das Ohr übertragene Energiebetrag entscheidend. hierbei gilt: Energie = Leistung + Zeit.
Der Schallleistungspegel oder Schallintensitätspegel wird kurz Schallpegel genannt. Eine Verdopplung der Schallleistung entspricht einer Zunahme des Schallpegels um 3 dB. Die Schallenergie bleibt konstant, wenn bei Halbierung der Dauer der Pegel um 3 dB erhöht wird.

Wichtig zum Verständnis ist jedoch, dass das menschliche Gehör, vereinfacht gesagt, erst eine um 10 dB lautere Schallquelle als doppelt so laut wahrnimmt. Eine Pegeländerung von 1 dB ist daher auch gerade noch wahrnehmbar.

Die gehörschädigende Wirkung des Schalls ist daher gleich dem Produkt aus Schallleistung und Einwirkzeit. Diese Zusammenhänge sind von grundsätzlicher Bedeutung.
So schädigen z. B. 40 Stunden Arbeit bei 85 dB (Beginn des Risikos für Lärmschwerhörigkeit) pro Woche nicht mehr als 4 Stunden Aufenthalt pro Woche in einer gar nicht so lauten Disko mit 95 dB. In einer lauten Disko mit 105 dB ist die Schädigungsgrenze bereits nach 24 Minuten erreicht.

Gesundheitsschäden

Im Jahre 1910 prophezeite Robert Koch: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest“.
Angriffspunkt des Lärms ist dabei nicht nur primär das Gehör, sondern sekundär auch die Störung des Haushalts von Stresshormonen, insbesondere Cortisol und anderen Kortikosteroiden.

Lärm kann Gesundheitsschäden hervorrufen:

  • Geräusche von 65 bis 75 dB(A) bewirken im Körper Stress. Dieser kann zu hohem Blutdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt führen. Darüber hinaus kann Lärmschwerhörigkeit, die Folgen von Stresswirkungen und Schlafstörungen auftreten.
     
  • Gehörschäden können auch durch das Hören zu lauter Musik, durch laute Spielzeug (z.B. Trillerpfeifen, Tröten, Spielzeugpistolen), Spaßartikel wie Knallkörper und weiteres hervorgerufen werden. Die folgenschwersten Konsequenzen von Gehörschäden sind Lärmschwerhörigkeit, Tinnitus (Ohrgeräusche) oder gar Hörsturz (wobei auch psychosoziale Faktoren wie Stress eine Rolle spielen). Gehörschäden sind häufig irreversibel!
  • Die Lärmbelastungen im Emittentennahbereich des Straßenverkehrs verursachen ein Lebenszeitrisiko, das um den Faktor 10 höher liegt als das Lebenszeitrisiko, das für krebserregende Luftschadstoffe ermittelt wurde (http://www.hlnug.de).
     
  • Über die körperlichen Schädigungen hinaus sind auch psychische Beeinträchtigungen möglich. So werden durch Lärmbeeinträchtigung Wohnräume, Terrassen oder Balkone weniger/anders genutzt, Stimmungsschwankungen, Abnahme der Geselligkeit, Aggression und soziale Isolation sind möglich.

Wichtig ist das Verbleiben und  Bewahren von Ruhezonen, sowohl außerhalb als auch innerhalb des Hauses (siehe www.psychosoziale-gesundheit.net/psychatrie/laerm.htm).

Beispielhafte Geräusche/Lärmquellen

Leichter Wind, flüstern  20 dB(A)
Vogelgezwitscher, leises Radio Durchschnitt einer ruhigen Wohnstraße Nachts (in 7,5m Abstand)  40 dB(A)
Regen, ruhige Wohnstraße, tags
(in 7,5m Abstand)
  50 dB(A)
Gebirgsfluss, Hauptverkehrsstraße tags
(in 7,5m Abstand) 
  70 dB(A)
kleiner LKW, Bus, Motorrad  85 dB(A)
Müllauto, Disco100 dB(A)
Bohrmaschine, Walkman, Formel-1110 dB(A)
Rockkonzert, Düsenflugzeug (Tiefflug)   130 dB(A)
  


Licht

Lichtverschmutzung

Kunstlicht ist in unse­rer Gesellschaft allgegenwärtig- die damit verbunden Auswirkungen auf die Umwelt sind häufig nicht bekannt. Dennoch gilt es je nach Art und Ausmaß seit 2011 gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz als schädliche Umwelteinwirkung. Ziel dieses Gesetzes ist, neben dem Menschen auch Tiere und Pflanzen vor schädlichen Lichtimmissionen zu schützen. Jüngst wurde das Bundes-Naturschutzgesetz novelliert. Die Vorlage dazu Drs. 19/28182 wurde als "Insektenschutzgesetz" bezeichnet ist aber Teil des Insektenschutzprogrammes der Regierung. Sie treten am 1. März 2022 in Kraft.

Weitere Informationen hier.

Eine Arbeitsgruppe der Sternwarte Darmstadt veranstaltet Führungen und Vorträge zum Thema und stellt viele nützliche Informationen zur Verfügung.

 

Kontakt

Umweltamt

Herr Stroh

E-Mail umweltamt@1sp4mdarmstadt.abde

Telefon: (06151) 13-3295

Fax: (06151) 13-3287

Herr Roßbach

E-Mail umweltamt@1sp4mdarmstadt.abde

Telefon: (06151) 13-3285

Fax: (06151) 13-3287

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplanung an Schienenwegen

Wer durch Lärm von Schienenverkehr gestört wird, kann dies mitteilen:Beteiligung

Weitere Informationen  hier

Lärmaktionspläne für Darmstadt

Für Darmstadt werden aufgrund seiner Vorraussetzungen und Lage in einem Ballungszentrum unter Mitwirkung der Öffentlichkeit eigene TEILPLÄNE durch das RP DA erstellt.

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes:

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Wichtige Mitteilung
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