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Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses

Für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 1 Jahr erteilt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Dieser setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglichen Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Visumspflicht

Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zum Besuch eines Sprachkurses muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit

Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Intensivsprachkurs

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Sperrkonto bei einer deutschen Bank über mindestens 11.208,00 Euro bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.604,00 Euro ausreichend sein)  Informationen des Auswärtigen Amts zum Sperrkonto 
    • Verpflichtungserklärung
    • notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Sprachkurses den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
    • Stipendienbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis über Intensivsprachkurs:
    Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten oder Vertrag mit der Sprachschule

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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