Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Mobile-ICT-Karte

Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer) ist ein ergänzender Aufenthaltstitel und erleichtert den unternehmensinternen Transfer von Drittstaatsangehörigen sowie die innereuropäische Mobilität.

Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel und dient der Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen.

Die Dauer des Transfers darf höchstens für drei Jahre betragen. Bei Trainees liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Die ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt.

Zudem können Inhaber einer ICT-Karte auch in der deutschen Niederlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten für das entsendende Unternehmen arbeiten, sofern der überwiegende Teil des Gesamtaufenthalts in Deutschland verbracht wird. Entfällt hingegen der überwiegende Teil Ihres Aufenthaltes auf einen anderen EU-Mitgliedstaat, so müssen Sie dort einen Aufenthaltstitel beantragen.

Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich.

Innereuropäische Mobilität bis zu 90 Tage

Sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte erhalten haben, können Sie sich ohne deutschen Aufenthaltstitel für maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten und arbeiten. Es ist lediglich eine Mitteilung an die Nationale Kontaktstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nötig.

Innereuropäische Mobilität über 90 Tage (Mobiler-ICT-Karte)

Während für Besitzer einer ICT-Karte eines anderen Mitgliedsstaates der Aufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel möglich ist, muss für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierzu können Sie unter anderem eine Mobile-ICT Karte beantragen.

Mehr Informationen zur innereuropäischen Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen
  • der unternehmensinterne Transfer dauert mehr als 90 Tage
  • er einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:
     
    • Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des Transfers sowie
    • der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Arbeitsvertrag mit dem entsendenden (ausländischen) Unternehmen und gegebenenfalls Abordnungs-/Entsendungsschreiben inklusive Rückkehrgarantie
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweise zur beruflichen Qualifikation - Lebenslauf, Abschlusszertifikate/-urkunden, Arbeitszeugnisse
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
×