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Bebauungsplan O 32.1

Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 17.07.2023 bis zum 25.08.2023
stattgefunden hat.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Verfahrensschritt ist mittlerweile abgelaufen.

Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe -
zur teilweisen Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und der südlichen Grenze der Liegenschaften am Hoetgerweg

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an dem oben genannten Bauleitplanverfahren und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen wurden die Planungsunterlagen für das oben genannte Gebiet gemäß Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023 für die Dauer von sechs Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme in das Internet eingestellt.

Downloads

Downloads zum Bauleitplanverfahren O 32.1:
Bebauungsplanvorentwurf (PDF-Datei, 1,3 MB)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (Faltblatt) (PDF-Datei, 2,9 MB)

Anlass und Ziel der Planung

Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) gefordert worden. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost   festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit muss das Baufenster nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu definieren sind. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich geändert werden. Der geänderte Entwurf zum Besucherzentrum und der neu definierte Standort erfüllen alle Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung werden der geänderte Standort und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.

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Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen laufender Bauleitplanverfahren.

Wichtige Mitteilung
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