Bauleitplanverfahren - Verfahrensablauf
Änderungen aufgrund der aktuellen Situation durch die Ausbreitung des Corona-Virus
Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
Mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (PlanSiG) wurde für die Offenlage von Bauleitplanentwürfen (2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung) befristet die Möglichkeit geschaffen, öffentliche Bekanntmachungen und die Auslegung der Planunterlagen beim Stadtplanungsamt durch eine Veröffentlichung im Internet zu ersetzen. Eine zusätzliche Einsichtnahmemöglichkeit ist dann zu schaffen und wird in der jeweiligen Bekanntmachung benannt.
Das PlanSiG gilt nur dort, wo ein benanntes Fachgesetz, hier das Baugesetzbuch (BauGB), eine Auslegung anordnet. Dies ist nur im Falle einer Offenlage von Bauleitplanentwürfen nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) unterliegen dagegen keinen Formvorschriften zur Auslegung und werden daher nicht im PlanSiG geregelt. Hier gilt die Beteiligungsform, die in der jeweiligen Bekanntmachung benannt wird.
Ob im Einzelfall vom PlanSiG Gebrauch gemacht wird (abhängig von der Corona-Situation zum jeweiligen Offenlagezeitpunkt) sowie Näheres über die Auslegungsfrist, Abgabe von Stellungnahmen und das gegebenenfalls zusätzliche Informationsangebot ist der Bekanntmachung des aktuellen Beteiligungsverfahrens zu entnehmen. Siehe Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung...
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Für die Durchführung von Bauleitplanverfahren sieht das Baugesetzbuch (BauGB) eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Inhaltlich dient ein Bauleitplanverfahren dazu, alle von der Planung betroffenen Belange zu ermitteln und zu bewerten. So sollen mögliche Konflikte zwischen benachbarten Nutzungen erkannt und im Vorfeld gelöst werden. Abhängig von den Voraussetzungen des Plangebietes wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem oder in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten durchgeführt. Auch andere Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und von der Planung betroffene Nachbargemeinden sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu beteiligen.
Aufstellungsbeschluss
Am Anfang eines Bauleitplanverfahrens steht in der Regel ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Zunächst erarbeitet das Stadtplanungsamt (oder ein beauftragtes Büro) für einen genau begrenzten Teilbereich der Stadt einen Planungsvorschlag, eventuell mit Varianten, mit dem die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden soll ("frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung").
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (1. Stufe der Beteiligung)
In der Regel werden hierzu die Planungsunterlagen nach Vorankündigung (Bekanntmachung) im Darmstädter Echo für den Zeitraum von einem Monat im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Vorschläge zur Planung können vorgebracht werden. Die wesentlichen Planungsunterlagen können zusätzlich auch im Internet unter http://www.darmstadt.de/bauleitplan eingesehen werden. Auch die Veröffentlichung und Verteilung von Broschüren oder Faltblättern sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen sind mögliche Maßnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden mit der Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben und sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Diese erste Stufe der Beteiligung kann entfallen, wenn es sich um ein vereinfachtes oder ein beschleunigtes Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. In solchen Fällen wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist gegeben oder direkt die im Folgenden beschriebene zweite Stufe der Beteiligung durchgeführt.
Entwurf und Offenlagebeschluss
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus der ersten Beteiligungsstufe wird die Planung dann weiter ausgearbeitet und gegebenenfalls auch geändert. Diese überarbeitete Fassung [Bebauungsplanentwurf oder Flächennutzungsplan(-änderungs)entwurf] wird der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt (Offenlagebeschluss).
Öffentliche Auslegung (2. Stufe der Beteiligung)
Nach diesem Beschluss wird der Entwurf des Bauleitplans wiederum für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Diese Offenlage wird im Darmstädter Echo mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gegeben. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist nochmals Stellungnahmen abgegeben werden können. Die wesentlichen Planungsunterlagen können zusätzlich auch im Internet unter http://www.darmstadt.de/bauleitplan eingesehen werden.
Entscheidung und Satzungsbeschluss / Feststellungsbeschluss
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung mit den übrigen privaten und öffentlichen Belangen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Diese entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) beziehungsweise einen Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan). Das Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuvor Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.
Bekanntmachung und In-Kraft-Treten
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan tritt anschließend durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Darmstädter Echo in Kraft. Ein Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan muss zuvor der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Flächennutzungsplan beziehungsweise dessen Änderung in Kraft.
Weitere Informationen
- Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Rechtskräftige Bebauungspläne (abrufbar im interaktiven Stadtplan)
Kurzadresse
Sie erreichen diese Seite
direkt über www.darmstadt.de/
bauleitplan_verfahrensablauf
Informationen zum Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren (PDF-Datei, 42 KB).
Bauleitplanungsportal des Landes Hessen
Weitere ausführliche Informationen zu Bauleitplanverfahren sowie ein Ablaufschema zum Download können hier aufgerufen werden: Bauleitplanungsportal des Landes Hessen