Allgemeine Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren - Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline oder unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Bitte geben Sie folgende Unterlagen und Angaben an oder bringen diese zu Ihrem Termin mit:
- Kopie Ihres Nationalpasses oder Reiseausweises
- bei Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels: Kopie der Anzeige bei der Polizei
Nach Erhalt Ihrer Anfrage setzt sich die Ausländerbehörde mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung zur Neuausstellung Ihrer Dokumente in Verbindung.
Was muss ich tun, wenn ich länger als sechs Monate ausreisen möchte?
Die Ausländerbehörde kann in diesen Fällen in der Regel eine Verlängerung der Wiedereinreisefrist festlegen.
Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline oder unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen und Angaben bei:
- Kopie Ihres Nationalpasses oder Reiseausweises mit dem letzten Ausreisestempel aus Deutschland
- Kopie Ihres Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt
- Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthalt im Ausland (z.B. Flugticket/Bordkarte oder Busfahrschein, Einreisestempel im Pass)
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde habe, aber nicht gut deutsch spreche?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin stets eine dritte Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie dolmetschen kann.
Was muss ich tun, wenn von mir angeforderte Unterlagen nicht auf Deutsch zur Verfügung stehen?
Vorgelegte Dokumente und Unterlagen können nur anerkannt werden, wenn Sie auf Deutsch vorliegen. Bitte lassen Sie daher Unterlagen bei einem Dolmetscher beglaubigt übersetzen.
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
In der Regel reicht eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) von deutscher Seite für eine problemlose Aus- und Wiedereinreise. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise.
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat.
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?
Die Fiktionsbescheinigung (nach § 81 Abs. 4 AufenthG) ist die Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels. Die Arbeitserlaubnis ist also davon abhängig, ob und in welchem Umfang Ihnen die Erwerbstätigkeit in Ihrem vorherigen Aufenthaltstitel erlaubt war. Ob und in welchem Umfang Sie mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten dürfen, ist in den Nebenbestimmungen erläutert.
Was muss ich tun, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit sind, muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit jeder Erwerbstätigkeit zustimmen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Arbeitsgeber wechseln. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an unsere Hotline oder schreiben Sie über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie die Zustimmungsanfrage der Bundesagentur für Arbeit von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und uns anschließend per E-Mail oder Post zukommen lassen, sodass wir die Zustimmungsanfrage weiterleiten können.
Ich brauche weitere Beratung und Unterstützung in aufenthaltsrechtlichen und/oder sozialen Angelegenheiten. An wen kann ich mich wenden? Wo finde ich Migrationsdienste?
Migrationsberatung für Erwachsene ab 27 Jahren
Caritaszentrum St. Ludwig
Wilhelm-Glässing-Str. 15-17
64283 Darmstadt
Telefon 06151-5002870
E-Mail migration@. de caritas-darmstadt
DRK - Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V.
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Herr Riza Yilmaz 06151 3606 650
E-Mail: migrationsberatung.da@. de drk-darmstadt
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Das Offene Haus
Rheinstraße 31
Telefpn: 06151 926 0
Migrationsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene
(bis 27 Jahren)
IB - Jugendmigrationsdienst
Marburger Straße 2
64289 Darmstadt
E-Mail: jmd-darmstadt@. de ib
Frau Beate Borhau 06151 97154 10
Frau Alexandra Bozdog 06151 97154 15
Frau Sarah Bulmahn 06151 97154 13
Frau Uschi Wilbert 06151 97154 11
Sonstige Hinweise
Bitte übersenden Sie niemals Originaldokumente! Originaldokument sind, sofern angefordert, ausschließlich bei der Vorsprache im Original mitzubringen. Per Post schicken Sie bitte nur Kopien sofern nicht anders angefordert!