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Darmstadt Aktuell

Wissenschaftsstadt Darmstadt führt Parkraumbewirtschaftung westlich der Mollerstadt ein

(ono) – Dienstag, 06.11.2018

Verkehrsdezernentin Boczek: „Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner sowie bessere Aufenthaltsqualität im Quartier“

© Andreas Trapp / pixelio.de

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert die Gebiete, in denen Parkraumbewirtschaftung gilt, um eine Zone westlich der Mollerstadt, die von der Kasinostraße, Neckarstraße, Heidelberger Straße, der Holzhofallee, der Albert-Schweitzer- und der Landgraf-Philipps-Anlage sowie vom Steubenplatz, der Straße Am alten Bahnhof und der Bismarckstraße eingegrenzt wird.

Die Parkraumbewirtschaftung tritt Mitte November 2018 in Kraft. In den ersten Wochen können die Bewohner des Quartiers, die demnächst mit Flyern über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung informiert werden, einen Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Kontrolle durch das Ordnungsamt dann wirksam. „Die neue Regelung eröffnet den Anwohnerinnen und Anwohner eine deutlich größere Chance, in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden“, versichert Verkehrsdezernentin Barbara Boczek. „Gleichzeitg wird durch die Parkraumbewirtschaftung dort auch der Parksuchverkehr abnehmen, und so werden sich Aufenthalts- und Lebensqualität und nicht zuletzt die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet spürbar verbessern.“

Mit der neuen Regelung wird das Parken im Straßenraum von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr gebührenpflichtig: 0,50 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Bewohnerinnen und Bewohner der Parkzone können einen Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde oder online
beantragen. Kontakt: Technisches Stadthaus, Straßenverkehrsbehörde, Bessunger Straße 125, Gebäude A, Erdgeschoss, Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr; Online: https://www.darmstadt.de/rathaus/online-dienste/ Bewohnerparken.

Bei Personen, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeuges sind, ist eine schriftliche Erklärung der Halterin oder des Halters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges nötig; bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch schriftlich von der Firma bestätigt werden. Für die Erteilung eines Parkausweises wird eine jährliche Gebühr von 120 Euro erhoben; die Bewohnerinnen und Be¬wohner sind dadurch vom Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomat und vom Einhalten der Höchstparkdauer befreit.

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Bei dem genannten Online-Verfahren zur Beantragung eines Parkzonenausweises kann es derzeit zu technischen Problemen kommen. Dies wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen behoben sein.

 

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