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Darmstadt Aktuell

Nachtragsvereinbarung über Anpassung städtischer Aufwendungen für die Jüdische Gemeinde Darmstadt unterzeichnet

(stip) – Donnerstag, 01.06.2023

V.li.: Oberbürgermeister Jochen Partsch mit Daniel Neumann (Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Darmstadt), Ingeborg Lea Nahmany (Vorstandsmitglied Jüdische Gemeinde Darmstadt) und Stadtkämmerer André Schellenberg © Wissenschaftsstadt Darmstadt/ Evelyn Fleischer

Angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Jüdische Gemeinde Darmstadt ihre Vereinbarung vom 9. November 1990, mit der sich die Stadt verpflichtet hat, sich an den Aufwendungen für religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie für die Verwaltung und den Betrieb der Jüdischen Gemeinde in einem angemessenen Umfang zu beteiligen und notwendige Haushaltsmittel bereitzustellen, angepasst.

„Diese Vereinbarung untermauert die vertrauensvolle und enge Verbindung unserer Stadt mit der Jüdischen Gemeinde Darmstadt. Die heute unterzeichnete Nachtragsvereinbarung ist vor dem Hintergrund gestiegener Aufwendungen, erweiterter Aufgaben und neuer Anforderungen notwendig und stellt die dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde sicher“, sagte Oberbürgermeister Jochen Partsch anlässlich der heutigen Vertragsunterzeichnung.

„Die Nachtragsvereinbarung ist nicht nur eine natürliche Reaktion auf sich verändernde ökonomische Bedingungen, sondern sowohl ein starkes Zeichen für die fortgesetzte Förderung des deutsch-jüdischen Kulturerbes in Darmstadt als auch eine konsequente und wertvolle Unterstützung, die die erfolgreiche Arbeit der Jüdischen Gemeinde in religiöser und kultureller Hinsicht absichert und die das gute Verhältnis zwischen der Stadt Darmstadt und der Jüdischen Gemeinde einmal mehr bekräftigt“, sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Darmstadt, Daniel Neumann.

In Artikel 2 der Vereinbarung vom November 1990 ist die Bemessung und Weiterentwicklung der städtischen Zuschüsse geregelt. Als Bezugsgröße wurde dort bisher der städtische Zuschuss des Jahres 1990 zugrunde gelegt (240.000 DM). Diese Bezugs- bzw. Planungsgröße bildet den realen Zuschussbedarf jedoch nicht mehr ab. Seit 1990 wurden die Zuschüsse regelmäßig angepasst. Im städtischen Haushaltsplan 2023 ist ein Zuschussbetrag von 235.000 Euro eingestellt, ab 2024 ist eine Erhöhung auf 270.000 Euro vorgesehen.
 

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