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Darmstadt Aktuell

Magistrat beschließt zweiten Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße

(DK) – Donnerstag, 04.06.2020

OB Partsch: „Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“

© Tim Reckmann / pixelio.de

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (3.) dem zweiten Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße zugestimmt. Die Gesamtkosten betragen etwa 115.000 Euro. Der Beginn des Ausbaues ist für Herbst 2020 vorgesehen und wird nach voraussichtlich zwei Monaten Bauzeit abgeschlossen sein. Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.

„Mit dem Ausbau des Fußwegs in der Heidelberger Landstraße schaffen wir weitere wichtige Infrastruktur für den Fußverkehr in Darmstadt“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Damit sorgen wir an dieser Stelle für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

Der Gehweg auf der Ostseite der Heidelberger Landstraße nördlich der Oberstraße hat eine sehr geringe Breite. Aufgrund der Randbebauung und der verkehrlichen Nutzung ist eine Verbreiterung des Gehwegs in diesem Bereich aber nicht möglich. Mit der Realisierung der Bauvorhaben Heidelberger Landstraße 214 / 216 bestand die Möglichkeit, eine alternative Verbindung für Fußgänger zwischen der Heidelberger Landstraße und der Oberstraße zur Verfügung zu stellen. 2018 wurde damit begonnen und eine Fußwegeverbindung um die beiden Gebäude hergestellt, die jedoch an der dortigen Grundstücksgrenze endet. In dem jetzt vorgesehenen zweiten Bauabschnitt wird der Bereich zwischen der hinteren Grundstücksgrenze des Grundstücks Heidelberger Landstraße 216 und der Oberstraße hergestellt, um eine durchgängige Verbindung zu erhalten. Damit kann die Engstelle gegenüber dem Darmstädter Hof durch zu Fuß Gehende umgangen werden.
 
Darüber hinaus wird die Entwässerungssituation entlang des jetzt geplanten zweiten Bauabschnittes verbessert, damit das Oberflächenwasser versickern kann. In einem Bereich ist eine Entwässerungsmulde geplant, in einem anderen Abschnitt ist eine flächenhafte Versickerung nicht möglich, so dass die Entwässerung über eine Kastenrinne, die im Übergang zu dem vorhandenen Gehweg eingebaut wird, erfolgen wird. Die Fußwegeverbindung erhält zwei Wegeleuchten, zwei Poller hinter der Zufahrt zu dem Gebäude 10 und Straßenschilder. Die Gestaltung entspricht dem ersten Bauabschnitt.

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