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Darmstadt Aktuell

Inzidenz über 35: Wissenschaftsstadt Darmstadt erlässt Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen

(DK) – Donnerstag, 22.07.2021

Neue Maßnahmen gelten ab Samstag, 0 Uhr

© Pixabay

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am heutigen Donnerstag, 22. Juli, die Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Das ab heute gültige neue Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht dazu vor, dass die Stadt für die rechtliche Gültigkeit der vorgesehenen Maßnahmen unmittelbar eine Allgemeinverfügung erstellen und öffentlich bekannt machen muss. Dies wird mit Veröffentlichung im Darmstädter Echo am morgigen Freitag (23.) geschehen. Die neuen Maßnahmen treten dann einen Tag später, also am Samstag, 24. Juli, 0 Uhr, in Kraft. Sie entfallen automatisch am darauffolgenden Tag, wenn die Inzidenz an 5 Tagen hintereinander wieder unter 35 liegt.

Oberbürgermeister Jochen Partsch dazu: „Es ist leider so, dass das Infektionsgeschehen sich in Darmstadt in den letzten Tagen noch einmal beschleunigt hat und wir heute die Inzidenz von 35 überschreiten, daher sind wir angehalten, die im neuen Eskalationskonzept des Landes Hessen vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Die dazu notwendige Allgemeinverfügung ist erstellt und wird heute versandt. Sie tritt mit Erscheinen am Freitag einen Tag später, am Samstag, 0 Uhr in Kraft. Es ist aber so, dass die Stadt damit im Prinzip zu großen Teilen auf demselben Stand bleibt wie vor dem neuen Eskalationskonzept. Es wird lediglich keine weiteren vom Land Hessen vorgesehenen Lockerungen geben können. Dies ist keine gute Entwicklung, es liegt aber weiter an uns allen, vorsichtig und umsichtig zu bleiben, damit die Zahlen nicht weiter steigen. Wir haben es weiter alle gemeinsam in der Hand, daher mein Appell: Halten Sie sich bitte weiter an die gültigen Abstands- und Hygieneregeln, tragen Sie eine Maske, auch wenn das nicht explizit vorgeschrieben ist, meiden Sie nach Möglichkeit Innenräume, große Menschenansammlungen und am wichtigsten, lassen Sie sich impfen! Dies ist und bleibt weiter unsere schlagkräftigste Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung von Covid-19. Die Pandemie ist nicht vorbei!“

Die ab Samstag, 24. Juli, 0 Uhr geltenden Maßnahmen im Einzelnen:  

Ab kumulativ 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer Stadt oder einem Ort mit zentralörtlicher Funktion: Handelt es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, sind die nachstehenden Maßnahmen per Allgemeinverfügung anzuordnen. Bei einem nachweislich eng lokalisierten oder klar eingrenz- und damit eindämmbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, einem Betrieb oder in einer Kommune, können auch einzelne dieser Maßnahmen ergriffen werden oder die Maßnahmen auf die betroffene Einrichtung oder Kommune beschränkt werden:

- Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene); die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

- Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach Paragraph 16 Absatz 1 Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) nur mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h. auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen).

- Einlass in die Innengastronomie nur für Gäste mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV.

- Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen nur für Gäste mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV.

- In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen die Vorlage eines Negativnachweises nach Paragraph 3 CoSchuV bei Anreise und bei längeren Aufenthalten einmal pro Woche.

Wichtige Mitteilung
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