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Darmstadt Aktuell

Digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung ab sofort möglich

(stip) – Donnerstag, 07.03.2024

© Wissenschaftsstadt Darmstadt

Ab sofort ist es möglich, Anträge zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung digital bei der Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt einzureichen (siehe: https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/aemter-und-einrichtungen/verpflichtungserklaerung-fuer-visum-nur-fuer-auslaendische-besucher-oder-geschaeftsreisende). Bürgerinnen und Bürger, die eine Verpflichtungserklärung abgeben, verpflichten sich, für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt einer anderen Person in Deutschland anfallen. Mit einer Verpflichtungserklärung kann zum Beispiel die Finanzierung einer geplanten Besuchsreise nachgewiesen werden.

„Mit diesem Online-Antrag ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Bürgerinnen und Bürgern, das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung online vorzubereiten und beispielsweise von zu Hause aus einzureichen. Zuvor war die Abgabe dieser Erklärung nur persönlich möglich und mit viel Aufwand verbunden. An die Stelle des bisher analogen und zeitaufwändigen Antragsprozesses tritt nun ein komplett digitaler und schlanker Antragsvorgang. Der Bearbeitungsstand eines Antrages kann jederzeit über die städtische Webseite abgerufen werden“, so Digitalisierungsdezernent Holger Klötzner.

Bei dem Online-Antrag können die Antragsteller die notwendigen Daten selbst eingeben und zugleich die für eine Bonitätsprüfung erforderlichen Nachweise digital einreichen. Die Bearbeitungsgebühr wird mit Einreichung des Antrages bei der Ausländerbehörde fällig und kann mithilfe der ePayment-Plattform über verschiedene Zahlverfahren (PayPal, Kreditkarte, Lastschrifteinzug etc.) sicher und elektronisch bezahlt werden. Wurde die Bonität des Antragstellers geprüft und von der Ausländerbehörde positiv beschieden, muss dieser nur noch in der Behörde erscheinen, um bei der Abholung des Dokuments eine Unterschrift zu leisten.

„Mit der vollständigen vorherigen Legitimation etwa über die Online-Funktion des Personalausweises ist es sogar möglich, dass für diese Dienstleistung gar kein Behördenbesuch mehr notwendig ist. In so einem Fall kann die Verpflichtungserklärung auch postalisch gegen eine Portogebühr zugestellt werden. Diese Neuerung wird dazu beitragen, Terminwartezeiten zu verringern und den Bürgerservice effizienter zu gestalten“, führt Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey aus.

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