Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Darmstadt Aktuell

Covid-19-Pandemie

(DK) – Freitag, 13.08.2021

Inzidenz erneut über 35 aber kein diffuses Ausbruchsgeschehen: Wissenschaftsstadt Darmstadt verzichtet zunächst auf neue Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Corona-Regeln

© Pixabay

Nachdem der Inzidenzwert am heutigen Freitag, 13. August, mit 41,9 erneut über 35 gesprungen ist, verzichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt zunächst auf die im Eskalationskonzept des Landes Hessen vorgesehene Verschärfung der Corona-Beschränkungen durch den erneuten Erlass einer Allgemeinverfügung. Begründet wird dies damit, dass der (vermeintlich) sprunghafte Anstieg auf ein lokal eingrenzbares Infektionsgeschehen zurückgeführt werden kann, es sich also derzeit nicht um ein diffuses Ausbruchsgeschehen handelt.

„Nach der qualitativen Bewertung des Infektionsgeschehens durch unser Gesundheitsamt ist die Situation derzeit unter Kontrolle und die betroffenen Personen befinden sich bereits in Quarantäne, so dass von dem klar eingrenzbaren Ausbruch keine unmittelbare Infektionsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ausgeht“, erläutert dazu Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Sollte sich die Situation jedoch verschärfen oder sich das Infektionsgeschehen wider Erwarten doch verlagern, behalten wir uns vor, zeitnah wieder eine entsprechende Allgemeinverfügung mit strengeren Corona-Regeln zu erlassen. Dies könnte auch am kommenden Wochenende der Fall sein.“   

Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht ab einer Inzidenz von 35 strengere Regeln wie etwa eine Testpflicht in Gastronomie-Innenräumen oder Teilnehmerbegrenzungen für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte vor, allerdings nur wenn es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt handelt.
 

Wichtige Mitteilung
×