Darmstadt Aktuell
Ab sofort Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige an
Die stark steigenden Covid-19-Fallzahlen durch die Omikron-Variante erfordern laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) eine Ausweitung der Impfkampagne. Die STIKO empfiehlt deshalb jetzt auch eine Booster-Impfung für die Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen.
Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen. Dadurch können während der derzeit laufenden Infektionswelle symptomatische SARS-CoV-2-Infektionen und Erkrankungen soweit wie möglich reduziert werden. Bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO einen eher längeren Impfabstand von bis zu sechs Monaten, da dadurch aus immunologischen Gründen ein besserer Langzeitschutz erzielt werden kann.
Durch diese Booster-Impfung werde der Impfschutz wieder verbessert, und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Corona-Infektionen wird reduziert. Laut STIKO sollen auch auf diesem Weg die momentan exponentielle Zunahme der Infektionen abgeschwächt und schwere Corona-Erkrankungen möglichst reduziert werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet deshalb ab sofort diese Drittimpfung für Kinder und Jugendliche in ihren Impfambulanzen an der Bessunger Straße und dem darmstadtium an. Die Termine können wie gewohnt auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Seite des Gesundheitsamtes gebucht werden: www.darmstadt.de oder www.gesundheitsamt-dadi.de/impfambulanzen-des-gesundheitsamtes/.
Die Impfambulanzen bitten um Verständnis, wenn nicht sofort ein Termin verfügbar ist. Weitere Termine werden kontinuierlich im Buchungssystem ergänzt. Alle 12- bis 17-Jährigen müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Wer sich impfen lassen will, muss zudem folgende Unterlagen zum Impftermin mitbringen: Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), seinen Impfausweis und die Krankenkassenkarte.