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Darmstadt Aktuell

3G-Regelung in Verwaltungsgebäuden der Wissenschaftsstadt Darmstadt

(DK) – Dienstag, 28.12.2021

Besucherinnen und Besucher von Verwaltungsgebäuden der Wissenschaftsstadt Darmstadt müssen ab Montag, 20. Dezember, einen 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) vorlegen. Das hat Oberbürgermeister Jochen Partsch im Rahmen einer Verfügung festgelegt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung galt die 3G-Vorgabe bereits seit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske) in den städtischen Verwaltungsstandorten bleibt zusätzlich weiter bestehen.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab sofort auch für Besucherinnen und Besucher die 3G‐Regel“, erklärt OB Partsch. „Personen, die aus dringenden Anlässen die Stadtverwaltung aufsuchen, dürfen die Verwaltungsgebäude ab dem kommenden Montag nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können oder wenn sie über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen, der nicht älter als 24 Stunden bzw. bei PCR-Tests 48 Stunden sein darf. Dazu werden wir an zentralen Standorten auch Kontrollen in den Eingangsbereichen vornehmen. Die Einführung der 3G-Regel ist eine notwendige Maßnahme, um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den städtischen Verwaltungsstandorten bestmöglich sicherzustellen. Die Einhaltung der 3G-Regel reduziert die Möglichkeit einer Infektion und trägt wirksam zu einer Eindämmung von Covid-19 bei.“ 

Die Personenidentität ist dabei durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen. Personen, die ohne gültigen Nachweis vorsprechen, werden auf die Möglichkeit der kostenlosen Testung bei den örtlichen Schnelltesteinrichtungen hingewiesen. Die sogenannten „2G-Weihnachtsbändchen“ können als Nachweis für Genesene und Geimpfte akzeptiert werden. Ebenfalls werden für Schulkinder die Nachweise durch die schulischen Testhefte akzeptiert. Kinder die noch keine Schule besuchen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. 

„Wo es der Dienstablauf zulässt, werden Vorsprachen nur mit Termin angeboten, die Bürgerinnen und Bürger auf die Nutzung unserer digitalen Angebote hingewiesen oder das kontaktfreie Abholen und Einreichen von Dokumenten oder ähnliche Maßnahmen zur Kontaktreduktion ermöglicht“, so Partsch abschließend. 
 

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