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Luftreinhaltung

Schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen entstammen im Wesentlichen drei großen Bereichen: Dem gewerblichen Bereich, dem häuslichen Bereich sowie dem Verkehr. Gegen jeden Verursacher (Emittenten), der zu einer Überschreitung von Luftimmissionsgrenzwerten beiträgt, sind entsprechend seinem Anteil Maßnahmen zu richten, um die Luftqualität zu verbessern. Die Festlegung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen von Luftreinhalteplänen, welche durch das hessische Umweltministerium aufgestellt werden.

In Darmstadt konnte, aufgrund der Maßnahmen in der Vergangenheit, die Belastung durch Feinstaub deutlich reduziert werden, so dass heute die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können. Weiterhin sind jedoch Maßnahmen zur Reduktion der Belastung mit Stickstoffdioxiden notwendig.

3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Darmstadt

Der aktuell gültige Luftreinhalteplan für Darmstadt (3. Fortschreibung) ist am 01.04.2019 in Kraft getreten.Er steht im Internet auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums zum Herunterladen zur Verfügung (link).

Vorgesehen sind eine Vielzahl von Maßnahmen des Green City Plans (s.u.) der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Bereichen Verkehrslenkung, Verkehrsmanagement, urbane Logistik, Förderung und Ausbau der E-Mobilität, des ÖPNV und des Radverkehrs, Überwachung des LKW-Durchfahrverbotes sowie die Erneuerung der Busflotte.

Um eine Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes in den besonders belasteten Streckenabschnitten der Hügel- und Heinrichstr. gewährleisten zu können, sind aufgrund der Vergleichsvereinbarung des Landes Hessen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Verkehrsclub Deutschland e.V. auch zwei streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge und Benziner festgesetzt worden. Diese traten am 01.06.2019 in Kraft und stellen sich als sehr wirksam heraus (s. Entwicklung Stickoxidbelastung).

Streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen ab 01.06.2019

Im Gegensatz zu anderen hoch belasteten Städten, kommt es in Darmstadt ausschließlich in der östlichen Hügelstraße sowie in der Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Wilhelminenstraße zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes.
Um die teilweise deutlichen Überschreitungen der NO2-Grenzwerte kurzfristig bis 2020 zu verhindern, vereinbarte das Land Hessen in einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Verkehrsclub Deutschland e.V. die Aufnahme von streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen in den Luftreinhalteplan für Darmstadt.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten in der östliche Hügelstraße und in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und Karlstraße (siehe Abbildung unten). 

Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 5 und für Ottofahrzeuge („Benziner“) der Euro-Normen 0 bis 2. Zusätzlich dürfen keine Busse und LKW der Euro-Normen I bis V im betroffenen Abschnitt der Heinrichstraße verkehren.

Die Regelungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen finden sie unter "häufig gestellte Fragen (FAQ)"

Häufige Fragen zu den Verkehrsbeschränkungen (FAQ)

Wo gelten die Verkehrsbeschränkungen?

In Darmstadt gibt es keine zonalen Beschränkungen, sondern streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen in zwei besonders belasteten Straßenabschnitten: 

- In der Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße (640 m)

- In der Hügelstraße zwischen östlicher Tunnel-ausfahrt und Karlstraße (330 m).

Darüber hinaus gelten die Regelungen und Verkehrsbeschränkungen der bereits geltenden Umwelt- und LKW-Durchfahrtverbotszone und des LKW-Nachtfahrtverbotes weiterhin. Innerhalb der fortbestehenden Umwelt- und Lkw-Durchfahrtverbotszone gelten folglich sämtliche mit ihnen eingeführten Verkehrsbeschränkungen fort.

Sind Besucher des Staatstheaters betroffen?

Die Zufahrt in die Parkgarage des Staatstheaters Darmstadt liegt in der westlichen Hügelstraße und ist somit nicht von Verkehrsbeschränkungen betroffen. Die Ausfahrt des Parkhauses in der Sandstraße ist ebenfalls möglich.

Ab wann gelten die Verkehrsbeschränkungen?

Die streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen treten ganzjährig zum 01.06.2019 in Kraft um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) bis 2020 einhalten zu können.

Warum sind die Beschränkungen notwendig?

Stickstoffdioxid ist in Ballungsgebieten wie dem Rhein-Main-Gebiet zu etwa 60 % auf den Verkehrsbereich und innerhalb dieses zu über 72 % auf den privaten PKW-Diesel-Verkehr zurückzuführen.

Im Gegensatz zu anderen hoch belasteten Städten, kommt es in Darmstadt ausschließlich in der östlichen Hügelstraße sowie in der Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Wilhelminenstraße zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes. Um die teilweise deutlichen Überschreitungen der NO2-Grenzwerte in den verkehrsreichen Straßenabschnitten der Hügel- und Heinrichstraße kurzfristig bis 2020 zu verhindern, vereinbarte das Land Hessen in einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Verkehrsclub Deutschland e.V. die Aufnahme von streckenbezogenen Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für Darmstadt.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Verkehrsbeschränkungen gelten in den beiden oben genannten Abschnitten für Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 5 und für Ottofahrzeuge („Benziner“) der Euro-Normen 0 bis 2. Zusätzlich dürfen keine Busse und LKW der Euro-Normen I bis V im betroffenen Abschnitt der Heinrichstraße verkehren.

Wie ist die Euronorm des Fahrzeugs zu erkennen?

Angaben zur Abgasnorm Ihres Fahrzeuges finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug hat, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, unter Punkt 14.1, bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die zweistellige Zahl unter "Schlüsselnummer zu 1".

Die letzten beiden Ziffern des abgedruckten Codes verrät die Emissionsklasse. Die Emissionsschlüsselnummer lässt die Zuordnung zu einer Euronorm zu:

• Euro 6: 36NO – 36YO

• Euro 5: 35AO – 35MO

• Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70

• Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61

• Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71

• Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77

• Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 Auch der Nachweis einer Hardwarenachrüstung erfolgt durch Eintragung in den Fahrzeugschein.

Wird das Verkehrsverbot kontrolliert?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist verpflichtet die ab Juni 2019 geltenden Verkehrsbeschränkungen effektiv zu kontrollieren und zu überwachen. Da der Erfolg der Verkehrsbeschränkungen, neben den zahlreichen weiteren Maßnahmen des „Green City Plans“, darüber entscheidet, ob das Fahrverbot langfristig bestehen bleibt, zeitnah wieder aufgehoben werden kann oder womöglich verschärft werden muss, wird auch die Überwachung sehr engmaschig erfolgen.

Das Überwachungskonzept besteht aus vier tragenden Säulen:

1. Fortführung der Kontrollen bez. des LKW-Durchfahrtverbotes mit inhaltlicher Erweiterung um das Thema Verkehrsbeschränkungen. Die Kontrollen finden unangekündigt an mindestens zwei wechselnden Wochentagen pro Monat statt.

2. In Abstimmung mit der Landespolizei werden häufige Kontrollen durchgeführt, um anhand des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung gezielt Emissionsschlüsselnummern zu überprüfen und im Falle eines Verstoßes entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können.

3. Im Rahmen der Ahndung von in den Sperrbereichen begangenen Ordnungswidrigkeiten (fließender und ruhender Verkehr) werden begangene Verstöße gegen die geltenden Verkehrsbeschränkungen gezielt überprüft. Der ruhende Verkehr wird darüber hinaus regelmäßig und unabhängig von begangenen Ordnungswidrigkeiten auf diese Weise kontrolliert.

4. Die automatisierte Überwachung der Verkehrsbeschränkungen durch die in der Heinrichstraße und der Hügelstraße aufgestellten Überwachungssäulen wird umgesetzt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von automatisierter Überwachung von Verkehrsbeschränkungen vorliegen.

Was passiert bei Verstößen gegen das Verkehrsverbot?

Der Verstoß gegen das Verkehrsverbot wird mit einem Bußgeld geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. die StVO.

Gibt es Ausnahmen von den Verkehrsbeschränkungen?

Da der Erfolg der Verkehrsbeschränkungen, neben den zahlreichen weiteren Maßnahmen des „Green City Plans“, darüber entscheidet, ob das Fahrverbot langfristig bestehen bleibt, zeitnah wieder aufgehoben werden kann oder womöglich verschärft werden muss, wird die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv erfolgen. Dennoch gibt es eine Reihe von allgemeinen und individuellen Ausnahmeregelungen die dem gültigen Luftreinhalteplan zu entnehmen sind:

Generelle Ausnahmen (ohne Genehmigung)

1. „Hardware“-Nachgerüstete Fahrzeuge (Ausstoß unter 270 mg NOx/km)

2. Zeitlich befristete Ausnahmen:

- Anwohner/-innen der von den Verkehrsbeschränkungen betroffenen Abschnitte der Heinrich- und Hügelstraße bis zum 30. Juni 2020. Sollten bis zum 31. März 2020 keine geeigneten Nachrüstsysteme für die betroffenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

- Taxis bis zum 30. Juni 2020

3. Schwerbehinderte Personen (§ 46 StVO)

4. Fahrzeuge nach § 35 StVO (z.B. Rettungswagen, Feuerwehr, Katastrophenschutz und weitere)

Individuelle Ausnahmen

Die Straßenverkehrsbehörde kann den Verkehr mit Fahrzeugen zulassen, die eigentlich von Verkehrs-beschränkungen betroffen sind wenn dies:

1. im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig ist, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern.

2. Aus Gründen besonderer sozialer Härtefälle können für Anwohner über die Fristen unter hinaus sowie ansässige Gewerbebetriebe der von Verkehrsbeschränkungen betroffenen Abschnitte der Heinrich- und Hügelstraße individuelle Ausnahmen auf Antrag gewährt werden. Hierzu müssen sie die Voraussetzungen nach A 1.1 bis einschließlich A 1.4 (des gültigen Luftreinhalteplans) erfüllen.

3. Fahrzeughalter und Gewerbebetriebe jenseits der von Verkehrsbeschränkungen betroffenen Abschnitte der Heinrich- und Hügelstraße müssen zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung neben den Voraussetzungen nach A 1.1 bis A 1.4 zusätzlich noch einen notwendigen Fahrtzweck nach A 2. (des gültigen Luftreinhalteplans) nachweisen.

Ausnahmegenehmigungen erhalten die Antragssteller nur in begründeten Fällen. Alleine der Tatbestand, in Darmstadt zu arbeiten, reicht für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. Pendler, die die Straßenabschnitte nur zur Durchfahrt nutzen, sind nicht von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.

Nachweis der Hardwarenachrüstung

Nachgerüstete Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg/km Stickoxid emittieren, sind von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen. Die Anforderungen an die Hardware-Nachrüstungssysteme sowie der Nachweis ihrer Wirksamkeit wird in der Technischen Vorschrift „Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NOxMS-Pkw)“vom 21. Dezember 2018 (aktuellste Version siehe hier) definiert. Gemäß Ziffer 14.2 der Technischen Vorschrift sind der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des Nachrüstsatzes zu bestätigen

a) von der anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt, sofern diese die Nachrüstung selbst vorgenommen hat, auf einer Abnahmebescheinigung für Nachrüstsätze zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
b ) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Anlage VIIIb StVZO auf einer Abnahmebescheinigung für Nachrüstsätze oder
c) durch einen technischen Dienst gemäß § 13 Abs. 3 EG-FGV.

Gemäß Ziffer 4. der Anlage 3 der Technischen Vorschrift erfolgt der Nachweis über die Hardwarenachrüstung auch durch Eintragung in den Fahrzeugpapieren. So ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld 22 „Bemerkungen“ folgende Kennzeichnung aufzunehmen:„NOxMS-Pkw mit erh. Minderungsleistung, Typ, KBA (ABE-Nr. eintragen), ab (Einbaudatum eintragen)“

Somit ist auch im Falle einer Verkehrskontrolle gewährleistet, dass eine rechtmäßige Befahrung eines von Verkehrsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnittes durch Vorlage des Fahrzeugscheins nachgewiesen werden kann.

Es änderst sich nichts an der Schadstoffklasse des betroffenen Fahrzeugs, der Nachweis wird nur über den Fahrzeugschein geführt.

Keine Ausnahmegenehmigungen gibt es für Fahrten:

• von Touristen,

• zu Einkaufs- oder Besuchszwecken,

• zum Transport von Kindern zur Kindertagesstätte, Schule o. ä.,

• zum Besuch von Abendschulen

• zu Zwecken der Durchfahrt (PendlerInnen und Pendler)

• zur privaten Pflege von Angehörigen, die in dem Straßenabschnitt mit Verkehrsbeschränkungen leben, sofern die allgemeinen Voraussetzungen nicht eingehalten werden,

• von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle innerhalb eines Straßenabschnitts mit Verkehrsbeschränkungen liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).

Außerdem erhält keine Ausnahmegenehmigung, wer die formalen Bedingungen bei Antragstellung nicht erfüllt und die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt.

Ausnahmegenehmigungen sind bei der Straßenverkehrsbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beantragen.

Straßenverkehrsbehörde Darmstadt

Bessunger Straße 125

64295 Darmstadt

Telefon: 06151 / 13-2276

Fax: 06151 / 13-4425

E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de

Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge?

Die Mitarbeiter/-innen werden die Anträge zu den Ausnahmegenehmigungen so schnell wie möglich bearbeiten. Wie lange die Bearbeitungszeit dauert, hängt vom Einzelfall, aber auch von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab.

Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?

Der Rahmen für die Gebühr* für eine Ausnahmegenehmigung liegt nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV je Fahrzeug zwischen 10 bis 100 €.

Folgende Staffelung ist im gültigen Luftreinhalteplan festgesetzt:

• 20 € für Genehmigungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat.

• 50 € für Genehmigungen mit einer Laufzeit von sechs Monaten.

• 100 € für Genehmigungen mit einer Lauf-zeit von einem Jahr.

• 20 € für ablehnende Bescheide. In diesem Fall wird der Antragsteller vorher schriftlich informiert, damit er die Gelegenheit hat, den Antrag schriftlich zurückzuziehen.

 

Verschiedene Erhebungsmethoden der Stickstoffdioxidbelastung

Es existieren zwei unterschiedliche Methoden zur Erhebung der Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung:

  • Belastbare, amtlich geprüfte Werte der Luftschadstoffkonzentration wie Feinstaub, Benzol, Stickstoffmonoxid & Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und weitere Schadstoffe werden seit 1997 an amtlichen Messstellen kontinuierlich erhoben und in Halbstunden- bis Jahresmittelwerten nach Schadstoffklasse getrennt öffentlich abrufbar auf der Homepage des HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) bereitgestellt.
    Hier können sowohl die Luftschadstoffkonzentrationen an der amtlichen Messstation in der Hügelstraße (hohe Verkehrsbelastung), als auch die Luftschadstoffkonzentrationen an der amtlichen Referenzstelle (Hintergrundbelastung) in der Rudolf-Müller-Anlage eingesehen werden.
  • Eine alternative Methode der Erhebung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft besteht in der Verwendung von Passivsammlern. Dieses Verfahren wird seit 2008 in Hessen durch das HLNUG eingesetzt. Hierbei werden ca. 9 cm lange Röhrchen in einem Wetterschutzbehälter an bspw. Straßenlaternen angebracht und im ca. 4 Wochen-Rhythmus ausgetauscht. Während dieser Zeit diffundiert NO2 an ein absorbierendes Medium (Triethanolamin), welches auf ein Edelstahlgitter aufgetragen wird. Eine Analyse (Saltzman-Verfahren) der Menge des absorbierten NO2 im Labor ermöglicht Rückschlüsse auf die zugrunde liegende Stickstoffdioxid-Umgebungskonzentration.

Vor- und Nachteile des Passivsammlersystem:

  • Vorteile sind vor allem der geringe Platzbedarf während der Messung (Laternenpfahl), der simple Aufbau und die geringen Kosten.
     
  • Nachteile liegen in der weniger exakten Bestimmung der Belastung im Vergleich zu einer amtlichen Messstation und einem zeitlichen Versatz, da die Analyse im Labor relativ zeitintensiv ist. Darüber hinaus ist es ausschließlich möglich Zweiwochenmittelwerte bis Monatsmittelwerte zu erfassen, eine höhere zeitliche Auflösung (Stunden/Tagesweise) ist nur mit einer Messstation möglich, daher ist es auch nicht möglich die 1-Stunden Grenzwerte (Überschreitung maximal 18x/Jahr) mit Passivsammlern zu überwachen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Luftverwirbelungen (Wetterlagen, Lee-Seite von Häusern u.a.) zu einer Akkumulation von Stickoxiden und somit zu überhöhten Werten kommen kann.

Es gibt also eine ganze Reihe von Nachteilen der Passivsammlermessungen im Vergleich zu einer amtlichen Messstelle mit all Ihren Vorzügen und ihren bereits weit-zurückreichenden Messwerten, die eine Kontinuität der Messergebnisse sicherstellt. Daher sind Werte einer amtlichen Messstelle immer Passivsammlerdaten vorzuziehen.

Der Green City Plan

Für die Erstellung des aktuellen Luftreinhalteplans waren vor allem die Maßnahmen des "Green City Plan" elementar und Herzstück der Planungen zur Erreichung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte nach Bekanntwerden des sog. „Dieselskandals“ an den sog. "Dieselgipfeln" teilgenommen (link) und weiterhin im Dezember 2017 einen Förderbescheid des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von 624.000 € erhalten um einen Green City Plan zu erstellen, in welchem Maßnahmen dargestellt werden sollen um die Luftqualität in der Stadt zu verbessern.

Um diese Maßnahmen zu entwickeln, bestehende Anstrengungen und Akteure*innen zu bündeln und Förderprogramme des Bunde im Rahmen des Sofortprogrammes "Saubere Luft 2017-2020" nutzen zu können, wurde der Green City Plan im Frühsommer 2018 erstellt.

Der Green City Plan ist ein Gesamtkonzept zur Reduzierung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2), in dem einzelne Maßnahmen und Maßnahmenbündel nach Fristigkeit und Auswirkung identifiziert und bewertet werden. Die Fertigstellung des Plans erfolgte Ende August 2018 und ist im Parlamentisinformationssystem einsehbar.

Umweltzone und LKW-Durchfahrtverbotszone

Seit November 2015 hat Darmstadt eine große Umweltzone, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren dürfen. Weiterhin besteht ein Durchfahrt- und Nachtfahrverbot für LKW.

Die Maßnahmen sind in einem Flyer dargestellt.

Ausnahmegenehmigungen sind möglich: Wenn Ihr Auto keine grüne Plakette erhält, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Hierfür müssen sowohl allgemeine als auch besondere Voraussetzungen von Fahrzeug und Fahrzeughalter erfüllt werden.

Wenn Sie einen Ausnahmgenehmigung beantragen möchten, können Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag stellen oder dieses Formular benutzen.

Weitere Informationen zum Thema

Luftreinhaltung und Digitale Stadt

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschreitet seit längerem neue Wege um die Luftverunreinigungen, die durch den Verkehr verusacht werden, zu minimieren. Ein Weg ist die Ausnutzung von Daten zur Verkehrsdichte, die mittels eines Netzes von mehr als 200 Sensoren in der Stadt erfasst werden.

Entwicklungen zu Smart City auf der Cebit 2017: Hörbeitrag zum Beispiel Darmstadt finden Sie hier.

Darmstadt stellt Verkehrsleitapp vor 

Echtzeitdaten der Verkehrsbelastungssituation finden Sie hier

Eine App könnte zukünftig den Verkehrsteilnehmenden den Weg und die Geschwindigkeit weisen, welche zu den wenigsten Halten und der kürzesten Reisezeit führen. Die Zeit, die ein Fahrzeug am Verkehrsgeschehen teilnimmt, verringert sich dadurch: Weitere Informationen

Ein ähnlicher Effekt soll mit einer Park-App erzielt werden, die ab 2018 entwickelt wird. Sie soll es den Verkehrsteilnehmenden ermöglichen, ohne Umwege einen Parkplatz zu finden. Studien zeigten, das für die Parkplatzsuche bis zu 15 Minuten in Anspruch genommen werden müssen. Diese werden eingespart, wenn der freie Parkraum direkt angefahren werden kann.

KONTAKT

Luftreinhaltung allgemein
Umweltamt
Telefon: 06151 13-3313
E-Mail

Ausnahmegenehmigungen Umweltzone
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Telefon: 06151 115 (Servicecenter)
Weiteres

Ausnahmegenehmigungen
Verkehrsbeschränkungen Heinrich- und Hügelstraße

Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 06151 13-2276
E-Mail

Ausnahmegenehmigungen
LKW-Durchfahrtsverbot und
Nachtfahrverbot

Straßenverkehrsbehörde
E-Mail

Faltblatt zu den Verkehrsbeschränkungen

Faltblatt des Umweltamtes mit Informationen zu den Verkehrsbeschränkungen ab 01.06.2019

Aktuelle Messwerte

In Darmstadt sind 4 Messstellen der HLNUG installiert. Die Werte werden kontinuielich auf der Homepage veröffentlicht werden: 

Hügelstraße 1 (DEHE132)

Hügelstraße (DEHE040)

Rudolf-Müller-Anlage (Hintergrund)

Heinrichstraße (DEHE138-Passivsammler))

Weitere Informationen

Das Umweltbundesamt hat eine aktuelle (Februar 2020) Auflistung der wichtigsten Fragen rund um Stickoxide und Diesel-PKW erstellt:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/sieben-fragen-antworten-diesel

App zur Luftqualität des Umweltbundesamtes: hier

Beitrag des ZDF zur Luftreinhaltung: Feinstaub & Co. - die Wahrheit über das Risiko

Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 der Bundesregierung

Übersicht aller Elektroladesäulen

FAQ und sonstiges

Hess. Umweltministerium

Umweltbundesamt

Antworten zu den häufigsten Fragen zu Stickoxidbelastungen finden Sie hier: UBA.

Wichtige Mitteilung
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