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Darmstadt erhält Bundesbescheid zur Maßnahmenentwicklung für bessere Luftqualität
Der geschäftsführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Christian Schmidt hat am heutigen Mittwoch (20.) in Berlin 60 Förderbescheide in Höhe von rund 12 Millionen Euro für die Entwicklung kommunaler Masterpläne überreicht, mit denen die Luftqualität verbessert werden soll. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Umweltdezernentin Barbara Akdeniz den Förderbescheid mit einer der höchsten Fördersummen (624.000 Euro) in Empfang genommen.
„Damit besteht nun die Möglichkeit, in den nächsten sieben Monaten einen mit dem bereits bestehenden Luftreinhalteplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmten Masterplan zu erstellen, der Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs, zur Vernetzung von Verkehrsträgern, zur Elektrifizierung, zur Radverkehrsförderung oder zur urbanen Logistik umfasst“, erläuterte Umweltdezernentin Akdeniz in Berlin.
Hierzu wird die Steuerungsgruppe, bestehend aus Oberbürgermeister Jochen Partsch, Umweltdezernentin Barbara Akdeniz, Verkehrsdezernentin Dr. Barbara Boczek und dem städtischen Verkehrsunternehmen, der HEAG Mobilo GmbH, Vorschläge erarbeiten. Die Umsetzung soll bis 2020 erfolgen, für deren finanzielle Unterstützung zur Zeit weitere Förderrichtlinien durch den Bund erarbeitet werden, die aus den Mitteln des Dieselfonds neu geschaffen beziehungsweise aufgestockt werden.
„Der Masterplan ist eine gute Möglichkeit, die bisherigen Anstrengungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu verstärken und effektiver zu gestalten. Allerdings bedarf es einer regelhaften und unkomplizierten Fortführung der Förderung durch den Bund“, so Akdeniz weiter. Umweltdezernentin Akdeniz und Verkehrsdezernentin Dr. Boczek bekräftigen, dass das gemeinsame Ziel eindeutig die Luftreinhaltung und Luftverbesserung ist, um so unter anderem Fahrverbote für die Innenstadt zu verhindern.
Seit Freitag (15. Dezember) kann über eine aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur bis zum 31. Januar 2018 ein Förderantrag eingereicht werden. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie zum Beispiel Lieferdienste, Handwerker und Pflegedienste, können diese beantragen. Sie sollten sich aber durch die Kommune bestätigen lassen, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen E-Mobilitätskonzeptes ist.