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Wissenschaftsstadt Darmstadt bittet um Rücksichtnahme auf Tiernachwuchs während der Brut- und Setzzeit

(DK) – Donnerstag, 14.03.2024

Hunde sollten angeleint werden

Wildkaninchen © Wissenschaftsstadt Darmstadt / Umweltamt, Nadine Cyrannek

Pünktlich zu Beginn der Vegetationszeit bittet die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Natur unterwegs sind, um besondere Rücksichtnahme auf den Tiernachwuchs. In diesem auch Brut- und Setzzeit genannten Zeitraum beginnen etwa Vögel mit der Balz und dem Nestbau in Sträuchern und auf dem Boden. Auch Hasen, Rehe und andere Wildtiere beginnen in dieser Zeit ihren Nachwuchs auf Feldern und Wiesen in Mulden und Gebüschen ‚abzusetzen‘, daher der Name. 

„Das frühlingshafte Wetter der letzten Tage lockt uns wieder nach draußen und lädt dazu ein, die erwachende Natur zu genießen. Vogelgezwitscher, summende Insekten und die ersten Blüten zeigen uns, dass es im Tierreich Zeit ist an den Nachwuchs zu denken“, freut sich Umweltdezernent Michael Kolmer. „Gerade dann ist es allerdings wichtig, sich mit besonderer Vorsicht in der Kinderstube der Natur zu bewegen und mehr Rücksicht auf Vögel und alle anderen Wildtiere zu nehmen.“ Kolmer appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger gerade jetzt im Frühjahr nur die offiziellen Wege in Wald und Feld zu nutzen, da sonst am Boden brütende Vogelarten, junge Feldhasen oder Rehkitze aufgeschreckt oder von den Elterntieren verlassen werden könnten: „Insgesamt gibt es immer weniger Brutmöglichkeiten für feldbewohnende Tierarten wie Kiebitze, Fasane und Rebhühner. Um die Tiere nicht noch weiter zu stören und zu stressen, sollte generell vermieden werden über Wiesen, Äcker oder Felder zu laufen.“

In Naturschutzgebieten bestehen das ganze Jahr über feste Regeln, wie zum Beispiel Hunde angeleint zu führen. Doch auch außerhalb solcher Gebiete ist es jetzt während der Brut- und Setzzeit wichtig, Hunde an die Leine zu nehmen, um Wildtiere und deren Nachwuchs zu schützen. Umweltdezernent Michael Kolmer bittet daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde freiwillig mindestens bis zum 15. Juli außerhalb geschlossener Ortslagen anzuleinen – insbesondere im Landschaftsschutzgebiet wie etwa den Eberstädter Streuobstwiesen oder im Ost- und Westwald.

Auch wer vorhat seinen Garten herzurichten, sollte mit Bedacht vorgehen. Denn ab dem ersten März bis Ende September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz aus Gründen des Artenschutzes verboten Hecken, Sträucher, Röhrichte und weitere Gehölze abzuschneiden. Auch ein Pflegeschnitt von Hecken und Sträuchern sollte wenigstens bis zum ersten Juni unterbleiben und danach bis Ende September nur mit Vorsicht erfolgen. Viele Vögel, wie zum Beispiel Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig brüten versteckt in Hecken und reagieren gerade während der Brutzeit sehr empfindlich auf Störungen. „Vögel und Wildtiere danken es mit schönen Naturbeobachtungen“, so Kolmer abschließend.

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