Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Archiv Einzelansicht

Sauberkeit im öffentlichen Raum: Beseitigung von Hundekot

(SD) – Dienstag, 08.01.2008

Entsorgungsbeutel

Um dem Problem der Verunreinigung des Stadtbildes durch Hundekot zu begegnen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen, in den Bezirksverwaltungen Arheilgen, Eberstadt und Wixhausen, den Bürgerbüros West und Kranichstein, dem Bürgerfoyer im Stadthaus Grafenstraße, dem Bürgerberatungs- und Informationszentrum im Stadtfoyer am Luisenplatz sowie an der Pforte des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD) in der Niersteiner Straße Entsorgungsbeutel für Hundekot auszugeben. Jeder Hundehalter erhält kostenlos 20 Beutel und ein Informationsblatt, in dem er auf die entsprechenden Vorschriften der Grünanlagen- und der Straßenreinigungssatzung hingewiesen wird. Gleichzeitig wird darüber informiert, dass man zur Beseitigung von Hundekot auch einfache Müllbeutel oder Plastiktüten verwenden kann. Die Entsorgung des aufgenommenen Hundekots ist über die öffentlichen Abfallbehälter möglich.

Entsorgungsbeutel und Informationsblatt werden außerdem bei der Neuanmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ausgehändigt. Ebenso wird das Informationsblatt zusammen mit den Hundesteuerbescheiden an die Hundehalter versandt.

Ordnungsdezernent Dieter Wenzel appelliert in diesem Zusammenhang eindringlich an alle Hundeführer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen: "Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für eine saubere und lebenswerte Stadt sowie für die Verbesserung des Klimas zwischen Besitzern und Nichtbesitzern von Hunden. Außerdem ersparen Sie sich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens."

In der städtischen Straßenreinigungssatzung und der Grünanlagensatzung ist das Verbot enthalten, den öffentlichen Raum mit Hundekot zu verunreinigen. Geschieht dies trotzdem, muss die Person, die den Hund ausführt, dessen Hinterlassenschaften beseitigen. Ansonsten begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Wichtige Mitteilung
×