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Magistrat beschließt reduzierte Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung

(DK) – Montag, 11.03.2024

Darmstadt Innenstadt © Nikolaus Heiss

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 6. März, die Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen und Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen.

„Durch die Änderungen wird langfristig für alle Anwohner mehr Parkraum geschaffen: War es bisher nicht erforderlich bei neuen Bauvorhaben in Gebieten mit wirksamer Parkraumbewirtschaftung Kfz-Stellplätze zu schaffen, so haben wir diese Pflicht in reduzierter Form wieder eingeführt“, so Stadtrat Paul Georg Wandrey.

Der bisherige Ansatz, der 100 Prozent, also alle Kfz-Stellplätze entfallen lässt, wird mit dem Beschluss dieser Vorlage aufgelöst. Zu viele Vorhabenträger haben unter Anwendung dieser Regelung in der Vergangenheit keine Kfz-Stellplätze errichtet und das Parken in den öffentlichen Raum „verlegt“. Der neue Stellplatzschlüssel soll dafür sorgen, dass Bauvorhaben in Parkraumbewirtschaftungszonen weiterhin vermindert aber nie komplett ohne Kfz-Stellplätze genehmigt werden.

Konkret wurde ein Nachweis von 50 Prozent der eigentlichen Herstellungspflicht festgelegt: „Dieser Wert kann als angemessene Lösung angesehen werden, um Bauvorhaben in Parkraumbewirtschaftungszonen nach wie vor mit weniger Kfz-Stellplätzen genehmigen zu können (50 Prozent Reduktion). So fördern wir den Bau von Wohnungen und schützen für die Menschen in den Quartieren gleichzeitig die neu gewonnene Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum“, so Stadtrat Michael Kolmer.

Neu in die Satzung aufgenommen wurden dabei vier neue Zonen mit Parkraumbewirtschaftung, die in den letzten Jahren geschaffen wurden. Zu den bestehenden Parkraumbewirtschaftungszonen „Innenstadt“, „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ kamen die vier neu eingeführten Parkraumbewirtschaftungszonen „Bessungen Ost“, „Johannesviertel“, „Martinsviertel Ost“ und „Martinsviertel West“ hinzu. Zusätzlich wird in der neuen Satzung der Begriff „Einstellplätze“ durch „Stellplätze“ ersetzt. Diese Änderung wird vorgenommen, um sicherzustellen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich Stellplätze behandelt werden, die ausschließlich für Pkw- und nicht für Fahrradabstellplätze vorgesehen sind.

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