Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Archiv Einzelansicht

Antwort auf Kleine Anfrage der FDP zur Beantragung von EFRE-Fördermitteln durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt

(DK) – Donnerstag, 07.03.2024

© Wissenschaftsstadt Darmstadt

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP zur möglichen Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) haben Oberbürgermeister Hanno Benz und Umweltdezernent Michael Kolmer die Pläne der Stadt erläutert und die Prüfung einer Beantragung in einzelnen Bereichen in Aussicht gestellt. Dabei stellen beide zunächst klar, dass der Magistrat die ergänzenden Fördermöglichkeiten des Landes, insbesondere für die geplanten Umsetzungen der Empfehlungen aus den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung, sehr begrüßt. So prüften die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie ihre Tochterunternehmen fortlaufend, ob Projekte förderfähig sind, „wobei auch das benannte Programm berücksichtigt wird“, so Benz und Kolmer.  

Bezogen auf die Förderung zu effizienten Wärmenetzen werde laut Kolmer bereits seit Oktober 2022 die Erstellung von Transformationsplänen für die Darmstädter Fernwärmenetze Darmstadt Nord, Arheilgen/-Kranichstein, TZ, Lincoln und Eberstadt im Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (Modul 1) gefördert. Durch das Subsidiaritätsprinzip sei daher keine Inanspruchnahme der EFRE 21+-Mittel für denselben Zweck möglich. „Allerdings können gegebenenfalls nachgelagerte Einzelmaßnahmen (z. B. Abwärmenutzung) resultierend aus dem Transformationsplan in Teilen über weitere Module des Förderprogramms BEW oder aber über die EFRE21+-Mittel gefördert werden“, erläutern Benz und Kolmer

Nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Januar sei bereits Kontakt mit der HessenAgentur als begleitende Stelle der EFRE21+-Förderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgenommen worden. 

Zum aktuellen Zeitpunkt seien, nicht zuletzt bedingt durch den Arbeitsstand, aber noch keine konkreten Umsetzungsprojekte – auch in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg – durch die Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder ihrer Tochterunternehmen in Planung: „Grundsätzlich wird dies aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen, zumal der Siedlungskörper Darmstadts an mehreren Stellen unmittelbare Anknüpfungspunkte zur Bebauung in Nachbargemeinden hat.“ Auch im Bereich der umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität mit Investitionen in E-Busse, in Schienenfahrzeuge, in die Lade- oder Wasserstofftankinfrastruktur, in Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von Mobilitätsangeboten und zur Erleichterung des Umstiegs auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger seien derzeit keine Förderanträge im Rahmen des EFRE-Programms geplant. Geprüft werden soll dagegen, ob für Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2021 bereits begonnen worden und die jetzt EFRE-förderfähig sind, die nach der Förderrichtlinie (Teil III, Nr. 1.1.2) mögliche Ausnahme vom Refinanzierungsverbot in Anspruch genommen werden kann.

Hintergrund:

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stellt die Europäische Union dem Land Hessen Fördermittel in Höhe von rund einer Viertelmilliarde Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Zuständig für die Verwaltung des hessischen EFRE-Programms ist das Hessische Wirtschaftsministerium. Für die Antragsbearbeitung ist als zwischengeschaltete Stelle die Investitionsbank Hessen (IBH) beauftragt. Die Förderangebote richten sich überwiegend an Unternehmen, zum Teil aber auch an Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen für Projekte in den Programmsegmenten „Förderung von effizienten Wärmenetzen“, Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung“ sowie „Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität“. Am 11. Oktober 2023 wurde der entsprechende vierte Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums publiziert. Am 8. Januar 2024 ist auch die Richtlinie mit den detaillierten Vorschriften erschienen.

Wichtige Mitteilung
×