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Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie

  • Ihr Unternehmen erfolgreich etabliert haben und
  • aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.

Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung.

Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten.

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)
    Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.
    Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Ausreichende Einkünfte
    Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapitalvermögen können nicht berücksichtigt werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen
  • Altersvorsorge
    Bei Vollendung des 67. Lebensjahres müssen Sie
    • entweder eine monatliche Rente von 1.332,36 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten
    • oder ein Vermögen von 194.631,00 Euro besitzen.
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Formular Prüfungsbericht (ausgefüllt)
    Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
    Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch
    • Steuerberater,
    • Wirtschaftsprüfer oder
    • Steuerbevollmächtigte
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Altersvorsorge
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs
    "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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