Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie
Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung.
Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.