Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

Der nachgezogene Ehegatte kann im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen eigenständigen, also nicht mehr vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängigen Aufenthaltstitel erhalten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Diese Information ist in der Regel auf dem elektronischen Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt angegeben.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Der antragstellende Ehegatte besitzt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ehebedingte Aufenthaltserlaubnis
  • die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben

      oder

  • Stammberechtigte Ehegatte ist gestorben, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und er bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU war

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
    bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:
    • ​​​​​​​Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police 
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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