Der nachgezogene Ehegatte kann im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen eigenständigen, also nicht mehr vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängigen Aufenthaltstitel erhalten.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist jede unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
oder
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.