Der nachgezogene Ehegatte kann im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen eigenständigen, also nicht mehr vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängigen Aufenthaltstitel erhalten.
Mit der Aufenthaltserlaubnis ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Diese Information ist in der Regel auf dem elektronischen Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt angegeben.
oder
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.