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Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot (mindestens eine Arbeitsplatzzusage)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Berufsausübungserlaubnis
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung.
  •  Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
    • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Derzeit entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto. 
    • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung (im Original) über
    • einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der Zentralstelle für ausländische Zeugnisbewertung
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
  • Berufsausübungserlaubnis 
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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