Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre Qualifikation sie befähigt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
Hinweis:
Bitte übersenden Sie niemals Originaldokumente! Originaldokument sind sofern angefordert ausschließlich bei der Vorsprache im Original mitzubringen. Per Post schicken Sie bitte nur Kopien sofern nicht anders angefordert!
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.