Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbotes

Personen, bei denen Abschiebungsverbote bezüglich eines oder mehrerer Staaten festgestellt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.

Für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitten um etwas Geduld. Für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels haben Sie vor Ablauf fristgerecht die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.

Wohnsitzregelung

Sie sind verpflichtet in dem Bundesland zu wohnen, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde, wenn der Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab dem 01.01.2016 erlassen wurde und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • die Ausreise in einen anderen Staat weder möglich noch zumutbar
  • die schutzsuchende Person verstößt nicht gegen Mitwirkungspflichten und stellt keine Gefahr für die Sicherheit dar

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Ggf. Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
    bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich oder
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:
    • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen z. B. nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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