Personen, bei denen Abschiebungsverbote bezüglich eines oder mehrerer Staaten festgestellt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitten um etwas Geduld. Für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels haben Sie vor Ablauf fristgerecht die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.
Sie sind verpflichtet in dem Bundesland zu wohnen, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde, wenn der Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab dem 01.01.2016 erlassen wurde und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.