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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Wenn Sie

  • mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
  • seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
  • der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,

können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zu einem Deutschen seit 3 Jahren
    Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
    • ​​​Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
      • Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
      • Kind oder
      • Elternteil sein.
    • Die familiäre Lebensgemeinschaft muss​​​​​​​​​​
      • ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
      • und auch weiterhin bestehen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
    Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
    Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
    Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
    Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise über das Einkommen
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    ​​​​​​​Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
    • Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid).
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
    ​​​​​​​Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
    • einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
    • einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.

Bei Arbeitnehmern zusätzlich

  • Arbeitsvertrag,
  • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate,
  • Rentenversicherungsverlauf

Bei Selbständigen und Freiberuflern zusätzlich

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
  • letzter Steuerbescheid

Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zusätzlich

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
  • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
  • Aussagekräftiges fachärztliches Attest

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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