Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Niederlassungserlaubnis allgemein

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren

Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für

  • das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
  • eine Beschäftigung,
  • eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
  • aus humanitären Gründen.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
    Ausnahme: Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1)

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen

Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe)

  • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden
  • Altersvorsorge

Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden:
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Keine Straftaten

Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern

Erforderliche Unterlagen

Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").

  • Krankenversicherung
  • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
  • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche

Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.

  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
  • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
  • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
  • Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
  • Altersvorsorge
  • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
  • Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
  • Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.

Bei Arbeitnehmern zusätzlich:

  • Arbeitsvertrag,
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
  • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
  • Rentenversicherungsverlauf

Bei Selbständigen und Freiberuflern zusätzlich:

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
  • letzter Steuerbescheid

Bei Rentnern zusätzlich:

  • Rentenbescheid.

Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
  • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
  • Aussagekräftiges fachärztliches Attest.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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