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Niederlassungserlaubnis allgemein
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
- das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
- eine Beschäftigung,
- eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
- aus humanitären Gründen.
Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Ausnahme: Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1)- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe)
- Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden
- Altersvorsorge
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden:
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
- Ausreichende Krankenversicherung
- Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Formular Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweise
Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").
- Krankenversicherung
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
- Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
- "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
- Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
- Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
- Altersvorsorge
- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
- Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
- Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
- Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.
Bei Arbeitnehmern zusätzlich:
- Arbeitsvertrag,
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
- Rentenversicherungsverlauf
Bei Selbständigen und Freiberuflern zusätzlich:
- Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
Bei Rentnern zusätzlich:
- Rentenbescheid.
Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.