Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU:

Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.

Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht. (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Sie wollen einen Antrag stellen?

Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte vorher über die Voraussetzungen.

Vor allem die zeitlichen Voraussetzungen unterscheiden sich danach, welcher unbefristete Aufenthaltstitel für Sie möglich ist. Dabei kommt es darauf an, zu welchem Zweck (also nach welchem §) Ihr Aufenthaltstitel erteilt worden ist.

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel erfüllen, stellen Sie bitte formlos per E-Mail oder postalisch einen schriftlichen Antrag.  

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die erforderlichen Unterlagen bei (in Kopie).

Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • 5 Jahre Besitz eines Aufenthaltstitels
    Sie müssen
    • seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
    • seitdem ununterbrochen einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) besitzen
    • und aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.

      Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z.B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen müssen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
    • Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein oder verfügen über einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden privaten Krankenversicherungsschutz mit dem gleichen Versicherungsumfang wie eine gesetzliche Krankenversicherung.
    • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalt-EU hindern.
  • Angemessene Altersversorgung
    • Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt. Das bedeutet, Sie
    • haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben
    • oder werden aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung über eine monatliche Geldleistung von mindestens 912,00 Euro verfügen können
    • oder werden als selbstständig tätige Person ein Vermögen von mindestens 194.631,00 Euro besitzen.
    • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
  • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe im Abschnitt "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
  • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
    Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter Voraussetzungen).
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen
  • Altersvorsorge
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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